-vereinfachte Änderung für das Grundstück Wasserstraße 5-
Vorschlag der Verwaltung:
„Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
„Wasserstraße/Schürenstraße“ für das Grundstück Wasserstraße 5 vom 26.08.2020
wird zunächst zur weiteren planerischen Abstimmung an die Fraktionen und die
FDP verwiesen, einschließlich der Variantenplanungen des Planungsbüros Wolters
Partner, Coesfeld, (Varianten 1 und 2) aus den Jahren 2007/2015. Die Verwaltung
wird beauftragt, den vorgenannten Änderungsantrag in einer der nächsten
Sitzungen des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg erneut
zur Tagesordnung zu stellen.“
Mit Schreiben vom 26.08.2020 ist seitens der neuen
Grundstückseigentümer für das derzeit mit einem Wohn- und Praxisgebäude
einschließlich einer Garage bestandene Grundstück Wasserstraße 5 ein Antrag auf
Änderung des Bebauungsplanes zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je
8 Einheiten (Stadtvillen) der Stadt Sassenberg zugeleitet worden. Vorgesehen
ist die derzeitige Bausubstanz abzuräumen, im nördlichen sowie im südlichen
Grundstücksteilbereich jeweils ein Mehrfamilienhaus zweigeschossig mit
Staffelgeschoss und den dazugehörigen ausreichend bemessenen Stellplatzanlagen
und Grünanlagen zu errichten. Hierzu hat das Architekturbüro Hilker-Tenthoff,
Oelde, den in der Anlage beigefügten vorläufigen Planentwurf unter Darstellung
der Umgebungsbebauung entwickelt.
Zu dem Änderungsantrag vom 26.08.2020 ist
zwischenzeitlich das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, beteiligt worden
mit der Bitte um eine städtebauliche Stellungnahme. Diese ist der Stadt
Sassenberg mit Email vom 09.09.2020 zweckentsprechend zur Verfügung gestellt
worden mit dem Tenor, dass nach der in der Vergangenheit bei der Aufstellung
(1986) des Bebauungsplanes bereits mehrere Versuche zur Verdichtung des großen
Innenstadtbereiches an der fehlenden Bereitschaft der Eigentümer gescheitert
waren und die vorliegende Planänderung zur Verdichtung auch im
landesplanerischen Sinne grundsätzlich aus städtebaulicher Sicht begrüßt wird.
Die derzeit für den Planbereich geltenden Festsetzungen einschließlich der
bislang sehr geringen überbaubaren Fläche sind dem Planverfahren anzupassen.
Hingewiesen wird weiter darauf, dass nach der letzten 3. Änderung des
Bebauungsplanes „Wasserstraße/Schürenstraße“ eine weitere Verdichtung erfolgt.
Es wäre wünschenswert, selbst mit den noch bestehenden Freiflächen im Westen
und Osten des Bebauungsplanes ein einheitliches Konzept zu finden.
Zur Verdeutlichung der vom Planungsbüro Wolters
Partner, Coesfeld, angesprochenen möglichen inneren Verdichtung sind die beiden
Variantenplanungen 1 und 2 aus den Jahren 2007/2015 einschließlich des Auszuges
zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Wasserstraße/Schürenstraße“ 3. Änderung
dieser Vorlage in Fotokopie beigefügt.
Insoweit wird ersichtlich, dass eine Umsetzung der
beantragten Bebauungsplanänderung die bisherigen Optionen einer inneren
Erschließung zwecks einer weiteren Verdichtung der Bebauung im nordöstlichen
Teilbereich aufhebt.
Zuständig für die Beschlussfassung zur Änderung des
Bebauungsplanes ist der Infrastrukturausschuss.