Betreff
Bebauungsplan "Wasserstraße/Schürenstraße"
-vereinfachte Änderung für das Grundstück Wasserstraße 5-
Vorlage
60/392/2020
Aktenzeichen
60 622-21/35
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Wasserstraße/Schürenstraße“ für das Grundstück Wasserstraße 5 vom 26.08.2020 wird zunächst zur weiteren planerischen Abstimmung an die Fraktionen und die FDP verwiesen, einschließlich der Variantenplanungen des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, (Varianten 1 und 2) aus den Jahren 2007/2015. Die Verwaltung wird beauftragt, den vorgenannten Änderungsantrag in einer der nächsten Sitzungen des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg erneut zur Tagesordnung zu stellen.“

 

 


Mit Schreiben vom 26.08.2020 ist seitens der neuen Grundstückseigentümer für das derzeit mit einem Wohn- und Praxisgebäude einschließlich einer Garage bestandene Grundstück Wasserstraße 5 ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 8 Einheiten (Stadtvillen) der Stadt Sassenberg zugeleitet worden. Vorgesehen ist die derzeitige Bausubstanz abzuräumen, im nördlichen sowie im südlichen Grundstücksteilbereich jeweils ein Mehrfamilienhaus zweigeschossig mit Staffelgeschoss und den dazugehörigen ausreichend bemessenen Stellplatzanlagen und Grünanlagen zu errichten. Hierzu hat das Architekturbüro Hilker-Tenthoff, Oelde, den in der Anlage beigefügten vorläufigen Planentwurf unter Darstellung der Umgebungsbebauung entwickelt.

 

Zu dem Änderungsantrag vom 26.08.2020 ist zwischenzeitlich das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, beteiligt worden mit der Bitte um eine städtebauliche Stellungnahme. Diese ist der Stadt Sassenberg mit Email vom 09.09.2020 zweckentsprechend zur Verfügung gestellt worden mit dem Tenor, dass nach der in der Vergangenheit bei der Aufstellung (1986) des Bebauungsplanes bereits mehrere Versuche zur Verdichtung des großen Innenstadtbereiches an der fehlenden Bereitschaft der Eigentümer gescheitert waren und die vorliegende Planänderung zur Verdichtung auch im landesplanerischen Sinne grundsätzlich aus städtebaulicher Sicht begrüßt wird. Die derzeit für den Planbereich geltenden Festsetzungen einschließlich der bislang sehr geringen überbaubaren Fläche sind dem Planverfahren anzupassen. Hingewiesen wird weiter darauf, dass nach der letzten 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wasserstraße/Schürenstraße“ eine weitere Verdichtung erfolgt. Es wäre wünschenswert, selbst mit den noch bestehenden Freiflächen im Westen und Osten des Bebauungsplanes ein einheitliches Konzept zu finden.

 

Zur Verdeutlichung der vom Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, angesprochenen möglichen inneren Verdichtung sind die beiden Variantenplanungen 1 und 2 aus den Jahren 2007/2015 einschließlich des Auszuges zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Wasserstraße/Schürenstraße“ 3. Änderung dieser Vorlage in Fotokopie beigefügt.

 

Insoweit wird ersichtlich, dass eine Umsetzung der beantragten Bebauungsplanänderung die bisherigen Optionen einer inneren Erschließung zwecks einer weiteren Verdichtung der Bebauung im nordöstlichen Teilbereich aufhebt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplanes ist der Infrastrukturausschuss.