-vereinfachte Änderung für das Grundstück Kiärkenkamp 2-
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Graffelder
Esch“ wird gem. § 13 a BauGB im Rahmen der Innenentwicklung/Nachverdichtung zur
Errichtung einer Mehrfamilienhausbebauung auf dem Grundstück Kiärkenkamp 2
(Gemarkung Sassenberg, Flur 21, Flurstücke 657 und 610) geändert.
Der Änderungsbereich ist in der Anlage
auf der Grundlage der Planung des Architekturbüros Brinkmann &
Deppen, Sassenberg, dargestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Bebauungsplanentwurf zur Neuordnung des Grundstückes Kiärkenkamp 2 zu fertigen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Rahmen einer
dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird aufgrund der
Kleinräumigkeit der Planung verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 a BauGB durchzuführen.“
Mit Schreiben vom 12.08.2020 (Eingang Stadt Sassenberg
14.08.2020) ist der Stadt Sassenberg
seitens des Architekturbüros Brinkmann & Deppen, Sassenberg, ein Antrag auf
Änderung des Bebauungsplanes „Graffelder Esch“ für das Grundstück Kiärkenkamp 2
in Sassenberg zugeleitet worden.
Hingewiesen worden ist darauf, dass der
Grundstückseigentümer das derzeit bestehende Wohngebäude Kiärkenkamp 2
abbrechen und das Gesamtgrundstück dahingehend neu ordnen werde, dass vier
Wohngebäude in einer Zweigeschossigkeit mit je 4 Wohnungen ohne
Dachgeschossausbau zukünftig errichtet werden sollen. Das Dachgeschoss dient
zur Aufnahme der notwendigen Abstell- und Technikräume. Zur Verdeutlichung des
Planungsansatzes sind die in der Anlage beigefügten Planunterlagen dem Antrag
beigefügt worden.
Um nunmehr dem Grundsatz der Innenentwicklung und der
Zurverfügungstellung von dringend benötigtem Wohnraum die Rechnung zu tragen,
sollte hinsichtlich der zu erwartenden Nachverdichtung des Bebauungsplanes gem.
13 a BauGB unter Zugrundelegung der Regelungen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB für die Grundstücke Gemarkung
Sassenberg, Flur 21, Flurstücke 657 und 616 (Kiärkenkamp 2) geändert werden.
Hierzu bedarf es insbesondere der Erweiterung der überbaubaren
Grundstücksfläche nach Süden hin sowie der Anpassung der Grund- und
Geschossflächenzahlen an die geplante Mehrfamilienhausbebauung.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.