Betreff
Bebauungsplan "Graffelder Esch"
-vereinfachte Änderung für das Grundstück Kiärkenkamp 2-
Vorlage
60/391/2020
Aktenzeichen
60 622-21/8
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Graffelder Esch“ wird gem. § 13 a BauGB im Rahmen der Innenentwicklung/Nachverdichtung zur Errichtung einer Mehrfamilienhausbebauung auf dem Grundstück Kiärkenkamp 2 (Gemarkung Sassenberg, Flur 21, Flurstücke 657 und 610) geändert.


Der Änderungsbereich ist in der Anlage      auf der Grundlage der Planung des Architekturbüros Brinkmann & Deppen, Sassenberg, dargestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zur Neuordnung des Grundstückes Kiärkenkamp 2 zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird aufgrund der Kleinräumigkeit der Planung verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“


Mit Schreiben vom 12.08.2020 (Eingang Stadt Sassenberg 14.08.2020) ist der Stadt  Sassenberg seitens des Architekturbüros Brinkmann & Deppen, Sassenberg, ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Graffelder Esch“ für das Grundstück Kiärkenkamp 2 in Sassenberg zugeleitet worden.

 

Hingewiesen worden ist darauf, dass der Grundstückseigentümer das derzeit bestehende Wohngebäude Kiärkenkamp 2 abbrechen und das Gesamtgrundstück dahingehend neu ordnen werde, dass vier Wohngebäude in einer Zweigeschossigkeit mit je 4 Wohnungen ohne Dachgeschossausbau zukünftig errichtet werden sollen. Das Dachgeschoss dient zur Aufnahme der notwendigen Abstell- und Technikräume. Zur Verdeutlichung des Planungsansatzes sind die in der Anlage beigefügten Planunterlagen dem Antrag beigefügt worden.

 

Um nunmehr dem Grundsatz der Innenentwicklung und der Zurverfügungstellung von dringend benötigtem Wohnraum die Rechnung zu tragen, sollte hinsichtlich der zu erwartenden Nachverdichtung des Bebauungsplanes gem. 13 a BauGB unter Zugrundelegung der Regelungen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB für die Grundstücke Gemarkung Sassenberg, Flur 21, Flurstücke 657 und 616 (Kiärkenkamp 2) geändert werden. Hierzu bedarf es insbesondere der Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche nach Süden hin sowie der Anpassung der Grund- und Geschossflächenzahlen an die geplante Mehrfamilienhausbebauung.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.