Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Detailplan 5
-Vorstellung der Planung zur Erweiterung des gastronomischen Betriebes "Heimathafen"-
Vorlage
60/390/2020
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Erholungsgebiet Feldmark“ – Detailplan 5 weist für den Bereich des Mehrzweckgebäudes, des „Piratenschiffes“ sowie des gastronomischen Betriebes „Heimathafen“ überbaubare Grundstücksflächen zur Errichtung zweckgebundener Anlagen (Gastronomie, Umkleide, Abstellraum ect) auf.

 

Hinsichtlich der weiteren Planungsüberlegungen für den gastronomischen Betrieb „Heimathafen“ ist seitens des Eigentümers gemeinsam mit seinem beauftragten Planungsbüro der Planungswunsch auf Umbau/Sanierung und Erweiterung des gastronomischen Betriebes mit Außenbewirtung ect. an die Stadt Sassenberg sowie das Kreisbauamt Warendorf als Genehmigungsbehörde herangetragen worden.

 

Hinsichtlich der zukünftigen Erweiterungsabsichten bleibt festzuhalten, dass hierzu bis zum heutigen Tage jedoch die abschließenden Planunterlagen noch nicht vorgelegt werden konnten, da zunächst bauordnungsrechtliche sowie bauplanungsrechtliche Vorgaben auch hinsichtlich der zukünftigen baulichen Abstände sowie des Nutzungskonzeptes noch nicht planreif sind.

 

Die vorläufigen Überlegungen sind auf der Grundlage der Gebäudeerweiterungen sowie der hiermit voraussichtlich einhergehenden Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes mit Email vom 17.08.2020 den im Rat der Stadt Sassenberg vertretenen Fraktionen sowie der FDP auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung des gastronomischen Betriebes „Heimathafen“ zur Kenntnis gegeben worden. Hierzu bleibt festzuhalten, dass in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer und dem zukünftigen Betreiber sowie dem beauftragten Planungsbüro die planerische Gesamtsituation aufbereitet wird, zu einer Präsentation für die Sitzung des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg am 17.09.2020.   

 

Zur allgemeinen Information ist dieser Vorlage ein Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Erholungsgebiet Feldmark“ – Detailplan 5 – mit Darstellung der vorgenannten überbaubaren Grundstücksflächen beigefügt.