Betreff
Bebauungsplan "Nordwestlich des Lappenbrink"
-vereinfachte Änderung zur Erweiterung des Geltungsbereiches-
Vorlage
60/389/2020
Aktenzeichen
60 622-21/57
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Nordwestlich des Lappenbrink“ gem. 13 BauGB wird gem. der Anlage      zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Im Rahmen der Aufplanung von zusätzlichen Wohnbaugrundstücken auf zwischenzeitlich gebildeten Teilparzellen des ehemaligen Betriebsgeländes Lappenbrink 62 südlich angrenzend an die Stichstraße vom Lappenbrink sind der Stadt Sassenberg zwischenzeitlich die Bauantragsunterlagen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage ausgerichtet zur öffentlichen Verkehrsfläche des Lappenbrink vorgelegt worden.

 

Aufgrund des Grundstückszuschnittes und der hiermit einhergehenden geringfügigen Überschreitung der westlichen Baugrenze in einem Baufeld von 7,18 m² ist es erforderlich, zur Verwirklichung des Bauvorhabens die Baugrenze geringfügig an den Geltungsbereich hin zu verschieben. Nachbarliche Interessen sind hinsichtlich der Geringfügigkeit der Verschiebung der überbaubaren Fläche in einer sogenannten Dreiecksfläche nicht zu berücksichtigen, da Antragssteller und benachbarter Grundstückseigentümer identisch sind. Nördlich angrenzend findet sich die öffentliche Verkehrsfläche im Eigentum der Stadt Sassenberg. Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass durch die geringfügige Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche Träger öffentlicher Belange nicht berührt sind, zumal das ursprünglich am westlichen Rand des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Nordwestlich des Lappenbrink“ festgesetzte Landschaftsschutzgebiet im Rahmen der Planungsausweisungen zum Landschaftsplan Sassenberg an die nördliche Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche zur Hessel hin verlegt worden ist, sodass diesbezügliche Nutzungskonflikte auch in enger Abstimmung mit dem Kreis Warendorf ausgeschlossen sind.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.