Betreff
Bebauungsplan "Vennstraße"
-Änderung der Gestaltungssatzung für das Grundstück Brachvogelweg 4-
-vereinfachte Änderung für das Grundstück Rosenweg 4-
Vorlage
60/388/2020
Aktenzeichen
60 622-21/2
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die Änderung der Gestaltungssatzung sowie die vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB Bebauungsplan „Vennstraße“ wird gem. der Anlage    zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Zum Grundstück Brachvogelweg 4 (Gemarkung Sassenberg, Flur 1, Flurstück 882) ist der Stadt Sassenberg mit Schreiben vom 24.08.2020 ein Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Zulässigkeit einer Dachneigung von maximal 41 Grad (bisher zulässig 35-38 Grad) sowie der Erhöhung der Traufhöhe von maximal 3,30 m auf 3,605 m zugeleitet worden. Im Rahmen der Vorlage des Änderungsantrages zur Gestaltungssatzung sind gleichzeitig die Nachbareinvernehmenserklärungen seitens der Antragssteller der Stadt Sassenberg zugeleitet worden. Durch die Änderung der Gestaltungssatzung lediglich für ein Grundstück sind darüber hinaus Träger öffentlicher Belange aufgrund der untergeordneten Änderungspunkte nicht berührt. Gleichzeitig liegt die positive städtebauliche Stellungnahme seitens des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, diesem Antrag vor.

 

Weiterhin ist der Stadt Sassenberg am 01.09.2020 für das Grundstück Rosenweg 4 (Gemarkung Sassenberg, Flur 1, Flurstück 647) ein Änderungsantrag zur Verschiebung der südlichen Baugrenze bis auf 5,00 m an die südliche Grundstücksgrenze zu der hier verlaufenden öffentlichen Verkehrsfläche des Anemonenweges sowie der Fortführung des Rad- und Fußweges nach Osten hin vorgelegt worden. Als Begründung hierzu wird angeführt, dass aufgrund des Zuschnittes des trapezförmigen Grundstückes eine optimale Bebauung sonst nicht möglich werde. Im Änderungsantrag sind ebenfalls Nachbarzustimmungserklärungen vollumfänglich beigefügt worden. Durch die Änderung lediglich für ein Grundstück sind Träger öffentlicher Belange nicht berührt. Darüber hinaus liegt die positive städtebauliche Stellungnahme seitens des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, zur geringfügigen Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche vor.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.