-vereinfachte Änderung für das Grundstück Strote 9 b-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Wasserstraße“ gem. § 13 BauGB wird
gem. der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Mit Antrag vom 29.07.2020 ist der Stadt Sassenberg für
das bislang unbebaute Grundstück Strote 9 b in Sassenberg (Gemarkung
Sassenberg, Flur 11, Flurstück 1537) vorgetragen worden, dass zu einer
optimalen Ausnutzung des Grundstückes mit Westgarten die Verschiebung der
überbaubaren Grundstücksfläche zur östlich angrenzenden Rad- und
Fußwegeverbindung erforderlich ist. Im Rahmen der beantragten vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 des BauGB ist den benachbarten
Grundstückseigentümern bereits Gelegenheit zur Stellungnahme zur Verschiebung
der Baugrenze nach Osten hin gegeben worden. Das uneingeschränkte Einvernehmen
ist erteilt worden. Durch die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche
sind darüber hinaus Träger öffentlicher Belange im Rahmen des § 13 BauGB nicht
berührt, da die Änderung aus städtebaulicher Sicht keinen wesentlichen Eingriff
in den Bebauungsplan darstellt und somit die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.