Betreff
Bebauungsplan "Wasserstraße"
-vereinfachte Änderung für das Grundstück Strote 9 b-
Vorlage
60/387/2020
Aktenzeichen
60 622-21/5
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Wasserstraße“ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage     zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Antrag vom 29.07.2020 ist der Stadt Sassenberg für das bislang unbebaute Grundstück Strote 9 b in Sassenberg (Gemarkung Sassenberg, Flur 11, Flurstück 1537) vorgetragen worden, dass zu einer optimalen Ausnutzung des Grundstückes mit Westgarten die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche zur östlich angrenzenden Rad- und Fußwegeverbindung erforderlich ist. Im Rahmen der beantragten vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 des BauGB ist den benachbarten Grundstückseigentümern bereits Gelegenheit zur Stellungnahme zur Verschiebung der Baugrenze nach Osten hin gegeben worden. Das uneingeschränkte Einvernehmen ist erteilt worden. Durch die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche sind darüber hinaus Träger öffentlicher Belange im Rahmen des § 13 BauGB nicht berührt, da die Änderung aus städtebaulicher Sicht keinen wesentlichen Eingriff in den Bebauungsplan darstellt und somit die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.