-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und i. V. m. § 13 a BauGB
eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Der Bebauungsplan „Vennstraße“ – 8. Änderung wird gem.
§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NRW. S. 218 b) und der §§ 1
und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL I S. 3634)
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBL I S. 587)
beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Zur Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche sowie
der sonstigen Festsetzungen im Rahmen der Ausweisung des Allgemeinen
Wohngebietes auf dem städtischen Grundstück im Eckbereich Vennstraße/Im
Herxfeld liegen die Planunterlagen zur 8. Änderung des Bebauungsplanes
„Vennstraße“ derzeit vom 17.08.2020 bis zum 16.09.2020 – einschließlich –
öffentlich aus.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
eingehenden Stellungnahmen ist der Rat.