Betreff
Bebauungsplan "Vennstraße" - 8. Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/381/2020
Aktenzeichen
60 622-21/2
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und i. V. m. § 13 a BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage      dargestellt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan „Vennstraße“ – 8. Änderung wird gem. § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NRW. S. 218 b) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBL I S. 587) beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 

 

 


Zur Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der sonstigen Festsetzungen im Rahmen der Ausweisung des Allgemeinen Wohngebietes auf dem städtischen Grundstück im Eckbereich Vennstraße/Im Herxfeld liegen die Planunterlagen zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Vennstraße“ derzeit vom 17.08.2020 bis zum 16.09.2020 – einschließlich – öffentlich aus.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die eingehenden Stellungnahmen ist der Rat.