-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird
wie in der Anlage dargestellt
beschlossen.
Der Bebauungsplan „Industriegebiet
Robert-Linnemann-Straße“ – 9. Änderung wird gem. § 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
14.04.2020 (GV. NRW. S. 218 b) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBL I S. 587) beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Zur Überplanung der städtischen Waldfläche am
Daimlerring zu einer gewerblichen Baufläche (G) und der hiermit
zusammenhängenden 9. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet
Robert-Linnemann-Straße“ liegen die Planunterlagen im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB in
der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 16.09.2020 – einschließlich – öffentlich aus.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
eingehenden Stellungnahmen ist der Rat.