Betreff
Bebauungsplan "Südlich der Christian-Rath-Straße"
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/363/2020
Aktenzeichen
60 622-21/41
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage    dargestellt beschlossen.

 

Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Christian-Rath-Straße“ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NRW. Seite 218 b) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBL 1 Seite 587) als Satzung beschlossen. beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 

 


Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.04.2020 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Wasserstraße“ hinsichtlich der Korrektur des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan „Südlich der Christian-Rath-Straße“ beschlossen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgt in der Zeit vom 15.05.2020 bis zum 15.06.2020 – einschließlich -.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.