-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Südlich
der Christian-Rath-Straße“ gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NRW. Seite 218 b) und der §§ 1 und 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634)
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBL 1 Seite 587)
als Satzung beschlossen. beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.04.2020 die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Wasserstraße“ hinsichtlich der
Korrektur des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan „Südlich der
Christian-Rath-Straße“ beschlossen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgt in der Zeit vom 15.05.2020 bis
zum 15.06.2020 – einschließlich -.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.