-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Wasserstraße“
gem. § 13 BauGB wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
14.04.2020 (GV. NRW. Seite 218 b) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBL 1 Seite 587) als Satzung
beschlossen. beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.04.2020 die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Wasserstraße“ hinsichtlich der
Korrektur des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan „Südlich der
Christian-Rath-Straße“ sowie die Aufplanung des Grundstückes Schürenstraße 47
beschlossen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB erfolgt in der Zeit vom 15.05.2020 bis
zum 15.06.2020 – einschließlich -.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.