Betreff
Flächennutzungsplan 50. Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen-
Vorlage
60/360/2020
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen wird wie in der Anlage    beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das abschließende Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Zur Aufplanung des Bereiches nördlich des Steinbrink erfolgt zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan „Nördlich des Steinbrink“ die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 07.05.2020 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 08.06.2020.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen, Bedenke und Hinweise ist der Infrastrukturausschuss.