-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der frühzeitigen Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen
wird wie in der Anlage beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das abschließende
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.“
Zur Aufplanung des Bereiches nördlich des Steinbrink
erfolgt zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan „Nördlich
des Steinbrink“ die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB mit Schreiben vom 07.05.2020 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum
08.06.2020.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen, Bedenke und Hinweise ist der Infrastrukturausschuss.