Betreff
Bebauungsplan "Vennstraße"
-vereinfachte Änderung für das Grundstück Heidestraße 3 zur Anpassung des Bestandes-
Vorlage
60/359/2020
Aktenzeichen
60 622-21/2
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Vennstraße“ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage       zu dieser Niederschrift beschlossen.“

 


Zum Umbau und der Erweiterung des Wohnhauses Heidestraße 3 ist dem Grundstückseigentümer die Baugenehmigung seitens des Kreisbauamtes Warendorf am 24.04.2020 erteilt worden. Hinzuweisen bleibt darauf, dass im Rahmen der Gesamtaufnahme zum Grundstück Heidestraße 3 seitens des Kreisbauamtes Warendorf festgestellt worden ist, dass der im nordöstlichen Grundstücksteil auf zwei Grundstücken vorhandene Altbestand (ehemaliger Hühnerstahl/Nebenanlage) nicht durch den Bebauungsplan „Vennstraße“ im Rahmen einer überbaubaren Grundstücksfläche für den rückwertigen Teilbereich abgesichert ist. Aufgrund der Größe der Anlage ist dem Grundstückseigentümer nahegelegt worden, nach Erteilung der vorgenannten Baugenehmigung die gesamte Nebenanlage im Rahmen einer separaten überbaubaren Grundstücksfläche absichern zu lassen. Die Abstandsproblematik im östlich angrenzenden Nachbargrundstück zum Kiefernweg wird dahingehend gelöst, dass ein entsprechender Teilabbruch erfolgt, so dass eine Baulastübernahme nicht erforderlich wird.

 

In Ansprache mit dem Grundstückseigentümer sind nach Beteiligung der Grundstücksnachbarn Bedenken nicht vorgetragen worden, zumal lediglich eine Absicherung des seit Jahrzehnten bestehenden Bestandes erfolgt. Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass auch seitens der Nachbarn weitergehende überbaubare Grundstücksflächen nicht erforderlich gehalten werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.