-vereinfachte Änderung für das Grundstück Heidestraße 3 zur Anpassung des Bestandes-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Vennstraße“ gem. § 13 BauGB wird
gem. der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Zum Umbau und der Erweiterung des Wohnhauses
Heidestraße 3 ist dem Grundstückseigentümer die Baugenehmigung seitens des
Kreisbauamtes Warendorf am 24.04.2020 erteilt worden. Hinzuweisen bleibt
darauf, dass im Rahmen der Gesamtaufnahme zum Grundstück Heidestraße 3 seitens
des Kreisbauamtes Warendorf festgestellt worden ist, dass der im nordöstlichen
Grundstücksteil auf zwei Grundstücken vorhandene Altbestand (ehemaliger
Hühnerstahl/Nebenanlage) nicht durch den Bebauungsplan „Vennstraße“ im Rahmen
einer überbaubaren Grundstücksfläche für den rückwertigen Teilbereich
abgesichert ist. Aufgrund der Größe der Anlage ist dem Grundstückseigentümer
nahegelegt worden, nach Erteilung der vorgenannten Baugenehmigung die gesamte
Nebenanlage im Rahmen einer separaten überbaubaren Grundstücksfläche absichern
zu lassen. Die Abstandsproblematik im östlich angrenzenden Nachbargrundstück
zum Kiefernweg wird dahingehend gelöst, dass ein entsprechender Teilabbruch
erfolgt, so dass eine Baulastübernahme nicht erforderlich wird.
In Ansprache mit dem Grundstückseigentümer sind nach
Beteiligung der Grundstücksnachbarn Bedenken nicht vorgetragen worden, zumal
lediglich eine Absicherung des seit Jahrzehnten bestehenden Bestandes erfolgt.
Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass auch seitens der Nachbarn
weitergehende überbaubare Grundstücksflächen nicht erforderlich gehalten
werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.