Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Detailplan 1 - Campingplatz Schulze Westhoff - 1. Erweiterung
-Vorstellung der Änderungsplanung zur Errichtung weiterer Mobilheime-
Vorlage
60/358/2020
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Mit Schreiben vom 14.04.2020 ist seitens des Campingpark Münsterland Eichenhof, Herrn Paul Schulze Westhoff, eine Planung zur Änderung des rechtsverbindlichen Detailplanes 1 in Form der 1. Erweiterung (Mobilheimplatz) zur Errichtung von weiteren 8 Aufstellplätzen für Mobilheime vorgelegt worden.

 

Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist die in der Anlage dargestellte Fläche als „Fläche für die Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Das Gleiche gilt für die Darstellungen im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan.

 

Mit dem Platzeigentümer, Herrn Paul Schulze Westhoff ist vereinbart worden, dass vor Einleitung eines Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderungsverfahrens zunächst eine Vorabbeteiligung der wichtigsten Träger öffentlicher Belange (Regionalforstamt Münsterland und Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf) seitens des Grundstückseigentümers und Platzbetreibers unter Zugrundelegung einer detaillierten Planung erfolgt.

 

Derzeit liegen seitens des Platzbetreibers jedoch aktuelle Abstimmungsergebnisse nicht vor, so dass in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 28.05.2020 weiter berichtet wird.