-Vorstellung der Änderungsplanung zur Errichtung weiterer Mobilheime-
Mit Schreiben vom 14.04.2020 ist seitens des
Campingpark Münsterland Eichenhof, Herrn Paul Schulze Westhoff, eine Planung
zur Änderung des rechtsverbindlichen Detailplanes 1 in Form der 1. Erweiterung
(Mobilheimplatz) zur Errichtung von weiteren 8 Aufstellplätzen für Mobilheime
vorgelegt worden.
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist die in der
Anlage dargestellte Fläche als „Fläche für die Forstwirtschaft“ ausgewiesen.
Das Gleiche gilt für die Darstellungen im rechtsverbindlichen
Flächennutzungsplan.
Mit dem Platzeigentümer, Herrn Paul Schulze Westhoff
ist vereinbart worden, dass vor Einleitung eines Flächennutzungsplan- und
Bebauungsplanänderungsverfahrens zunächst eine Vorabbeteiligung der wichtigsten
Träger öffentlicher Belange (Regionalforstamt Münsterland und Untere
Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf) seitens des Grundstückseigentümers
und Platzbetreibers unter Zugrundelegung einer detaillierten Planung erfolgt.
Derzeit liegen seitens des Platzbetreibers jedoch
aktuelle Abstimmungsergebnisse nicht vor, so dass in der Sitzung des
Infrastrukturausschusses am 28.05.2020 weiter berichtet wird.