-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über den Flächennutzungsplan-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird
wie in der Anlage dargestellt
beschlossen.
Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet
südlich der Ravensberger Straße“ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 14.04.2020 (GV. NRW. Seite 218 b) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBL 1 Seite 587) als Satzung
beschlossen. beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Zuständig für die Beschlussfassung über die
eingehenden Stellungnahmen ist der Rat.