Betreff
Flächennutzungsplan - 53. Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über den Flächennutzungsplan-
Vorlage
60/356/2020
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage      dargestellt beschlossen.

 

Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NRW. Seite 218 b) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBL 1 Seite 587) beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche zum Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet südlich der Ravensberger Straße“ wird die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.05.2020 bis zum 15.06.2020 – einschließlich – öffentlich ausgelegt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die eingehenden Stellungnahmen ist der Rat.