-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über den Flächennutzungsplan-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird
wie in der Anlage dargestellt
beschlossen.
Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. §
7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666/SGV. NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NRW. Seite 218 b) und der §§
1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL 1 Seite
3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBL 1
Seite 587) beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche zum
Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet südlich der Ravensberger Straße“
wird die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des
Bebauungsplanes im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.05.2020 bis zum 15.06.2020 –
einschließlich – öffentlich ausgelegt.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
eingehenden Stellungnahmen ist der Rat.