-vereinfachte Änderung für das Grundstück Vinnenberger Straße 11/13-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB zum Bebauungsplan „Tie“ wird gemäß der
Anlage zu dieser Niederschrift
beschlossen.“
Mit Schreiben vom 30.03.2020 ist seitens der
Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf, für das Grundstück Vinnenberger
Straße 11/13 hinsichtlich einer zukünftigen Wohnbebauung der Antrag auf
Erhöhung der Grundflächen von derzeit 0,4 auf 0,6 in der Mischgebietsausweisung
(MI) vorgelegt worden. Die zukünftig vorgesehene Bebauung dient der
Innenbereichsverdichtung und der Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum. Zu
dieser Änderung sind die Nachbareinvernehmenserklärungen mit oben genanntem
Schreiben bereits vorgelegt worden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.