Betreff
Anlegung von Blühstreifen und Streuobstwiesen auf städtischen Flächen
-Antrag der FWG-Fraktion Sassenberg-Füchtorf vom 03.02.2020-
-Antrag des CDU Stadtverbandes vom 12.04.2020-
Vorlage
60/351/2020
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des FWG-Antrages vom 03.02.2020 und des Antrages des CDU Stadtverbandes vom 12.04.2020 über die zum VITAL.NRW-Projekt ‚8PLUS summt auf‘ ermittelten Flächen im Bereich der Stadt Sassenberg weitere brachliegende städtische Grünflächen zu ermitteln und diese bei entsprechender Eignung für die Anlegung von Blühstreifen und Streuobstwiesen auch in Kombination beider Maßnahmen vorzusehen. In die Recherchen ist die Anlage einer Streu-Obstwiese an der Sekundarschule – Haus 2- mit einzubeziehen. Mögliche Fördermaßnahmen sind in die zukünftigen Maßnahmen zu integrieren.“


Mit Schreiben vom 03.02.2020 wird seitens der FWG-Fraktion beantragt aus ökologischen Gründen brachliegende städtische Grünflächen in Blühstreifen, Streuobstwiesen oder auch als Kombination beider Varianten umzuwandeln. Der Antrag der FWG-Fraktion vom 03.02.2020 ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Im Antrag wird ausgeführt, dass als erste Maßnahmen die Grünfläche gegenüber der Johannesschule (ehemaliger Bolzplatz) und die Grünfläche hinter der St.-Nikolaus-Schule neben dem DFB-Kleinspielfeld in Frage kommen könnten. Hierzu bleibt festzuhalten, dass sich die Fläche gegenüber der Grundschule im Brook nicht im Eigentum der Stadt Sassenberg befindet und somit eine Umwandlung der derzeitigen Grünfläche nur in enger Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer erfolgen kann. Die Fläche des DFB-Kleinspielfeldes befindet sich im Eigentum der Stadt Sassenberg.

 

Seitens des CDU Stadtverbandes wird im Antrag vom 12.04.2020 ausgeführt, dass seitens eines Kegelclubs in Sassenberg die Idee der Einrichtung einer Streu-Obstwiese an der Sekundarschule grundsätzlich begrüßt und unterstützt werde. Es wird angeregt, das Vorhaben des Kegelclubs zu unterstützen und die Genehmigung einer Streu-Obstwiese zu erteilen.

 

Hinsichtlich der Aufwertung brachliegender städtischer Grünflächen hat zwischenzeitlich die Flächenmeldung im Rahmen des VITAL.NRW-Projektes „8PLUS summt auf“ erfolgt. Hierzu bleibt festzuhalten, dass zwischenzeitlich am 19.03.2020 seitens der NABU-Station, Münster, die Übergabe des klassischen Wiesen-Saatgutes für rund 4.000 qm städtische Flächen durchgeführt worden ist. Die Umsetzung der Einsaat erfolgt zeitnah. Die Flächenkulisse ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich.

 

Zuständig für die Beschlussfassung zur Anlegung von Blühstreifen und Streuobstwiesen auf städtischen Flächen gem. des Antrages der FWG-Fraktion vom 03.02.2020 ist der Infrastrukturausschuss.