Betreff
Vorstellung der Abfallbilanz 2019
Vorlage
60/322/2020
Aktenzeichen
60 867-03
Art
Berichtsvorlage öffentlich

Nach § 5 c des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum 31.03. jeweils für das abgelaufene Jahr eine Bilanz über Art, Menge und Verbleib der entsorgten Abfälle einschließlich der Verwertung zu erstellen. Diese Abfallbilanz ist in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Abfallbilanz für das Jahr 2019 ist als Anlage beigefügt.

 

Bei den Restabfällen (Ziffer 1) ist gegenüber dem Vorjahr ein geringfügiger Rückgang von rd. 10 t (./. 0,6 %) zu verzeichnen. Berücksichtigt man die Einwohnerzahl, so beträgt der Rückgang der Restabfallmenge rd. 0,2 %. Im Jahre 2018 ergab sich pro Einwohner und Jahr eine Restabfallmenge von 115,17 kg; für 2019 hat sich die Menge auf 114,96 kg verringert. Diese Entwicklung liegt innerhalb der üblichen Schwankungen der vergangenen Jahre.

 

Im Bereich der Bioabfallentsorgung (Ziffer 2) ist ein Rückgang, und zwar um rd. 3,2 % von 2.695,12 t in 2018 auf 2.609,67 t in 2019, zu verzeichnen. Dennoch ist auch im Jahre 2019 weiterhin die Bioabfallmenge mit rd. 58 % deutlich größer als die Restabfallmenge. Bei Einführung der Biotonne ist aufgrund der damaligen Erkenntnisse prognostiziert worden, dass im ländlichen Raum ca. 40 % der Abfälle zur Kompostierung geeignet sind.  

 

Im Weiteren ist bei der Sperrgutentsorgung (Ziffer 5) ist mit 204,66 t gegenüber 234,43 t im Jahre 2018 ein deutlicher Rückgang um rd. 12 % festzustellen. An insgesamt 19 Terminen wurde bei rd. 800 Haushalten Sperrmüll entsorgt. Im Bereich der Sperrgutabfuhr ist ergänzend zu berücksichtigen, dass mit Beginn des Jahres 2004 zur Umsetzung der Altholzverordnung mit einem separaten Fahrzeug das Altholz entsorgt wird. Wie auch im Vorjahr ist der Altholzanteil höher als der Sperrmüllanteil; er liegt 2019 bei ca. 53 %. Die separate Abfuhr des Altholzes stellt sich in etwa kostenneutral dar, da die Mehrkosten für das separate Altholzfahrzeug durch die geringeren Entsorgungsentgelte aufgefangen werden.

 

Die Gesamtmenge der häuslichen Abfälle, der Bioabfälle und des Sperrmülls beläuft sich in 2019 auf 4.469,58 t und liegt somit um 2,7 % unter dem Vorjahresniveau von 4.594,86 t.

 

Das Entsorgungsentgelt für die Anlieferung der Restabfälle, der Bioabfälle und des Sperrmülls am Entsorgungszentrum in Ennigerloh belief sich in 2019 auf 396.564,22 € und liegt aufgrund der Mengenentwicklung bei gleichgebliebenen Entgelten unter den Kosten für 2018 in Höhe von 406.149,07 €. Gegenüber dem Vergleich mit den weiteren Vorjahreszahlen ist die Umstellung der Entgeltstruktur ab dem Jahr 2013 zu berücksichtigen. Neben dem Entsorgungsentgelt von 109,89 €/t wird seitens der AWG noch ein Sockelbetrag von 11,90 €/Einwohner/Jahr erhoben; für 2019 belief sich dieser auf insgesamt 170.324,70 €. Die Abfuhrvergütung an das Entsorgungsunternehmen (Ziffer 3) hat sich gegenüber 2018 aufgrund der Anpassung der Entgelte nach den vertraglichen Regelungen sowie gestiegener Behälterzahlen um rd. 16.500 € auf 241.987,21 € erhöht. 

 

Im Bereich der Altpapierverwertung (Ziffer 8) ist zu berücksichtigen, dass dem Kreis Warendorf bzw. der Abfallwirtschaftsgesellschaft diese Aufgabe zum 01.01.2011 übertragen wurde. Im Zuge der Übernahme werden die Kosten im Bereich Sammlung und Transport von Altpapier nicht mehr weiterberechnet, sondern durch die erzielten Erlöse aus der Altpapierentsorgung ausgeglichen. Ab dem Jahr 2018 wird eine Verwaltungskostenpauschale nicht mehr erhoben. 

 

Für den Bereich der Verpackungsabfälle (Ziffer 11) aus dem Dualen System bleibt festzustellen, dass die Sammelmenge in 2019 sich leicht erhöht hat, aber sich weiterhin auf dem Niveau der Vorjahre befindet. Hierbei ist jedoch grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Berechnung nur über die Gesamtmengen des Kreises und den Einwohnerschlüssel erfolgen kann. 

 

Ziffer 12 zeigt die Entwicklung der Abfallmenge am Recyclinghof. Bei den Sammelmengen ist gegenüber dem Vorjahr ein leichter Anstieg bei Verschiebungen in den einzelnen Abfallfraktionen zu verzeichnen. Total hat sich die Gesamtmenge gegenüber 2018 um ca. 3 % erhöht; ein deutlicher Anstieg ist insbesondere im Bereich der Altholzentsorgung mit 203,39 t gegenüber 136,41 t im Vorjahr zu verzeichnen. Die Anzahl der Anlieferer liegt mit 5.608 deutlich über der des Jahres 2018 mit 4.967. Aufgrund der höheren Abfallmenge sind die Entsorgungskosten um rd. 10.000 € auf 59.366,02 € gestiegen. Dem stehen Entgelteinnahmen in Höhe von 20.698,75 € gegenüber. Der rechnerische Zuschussbedarf liegt mit 38.667,27 € um rd. 3.500 € über dem des Jahres 2018 mit 35.128,08 €. Insgesamt lässt sich damit auch für 2019 festhalten, dass der Recyclinghof weiterhin von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen wird.

 

Auch in 2019 wurde den Bürgern die Möglichkeit geboten, unter Vorlage des entsprechenden Wertschecks der Sperrmüllabfuhr bzw. der Baum- und Strauchschnittabfuhr derartige Abfälle kostenlos abzugeben. Hiervon haben insgesamt 1.679 Bürger mit einer Sperrmüllmenge von rd. 3.504 m³ (2018: 1.337 Anlieferer mit rd. 2.503 m³) sowie weitere 965 Bürger mit einer Grünabfallmenge von rd. 1.871 m³ (2018: 1.011 Anlieferer mit rd. 1.742 m³) Gebrauch gemacht, denen somit keine entsprechenden Entgelteinnahmen gegenüberstehen.

 

Ziffer 12 zeigt die Ergebnisse der Grünabfallsammelstelle auf dem Schützenplatz in Füchtorf. Die Resonanz in 2019 liegt bezogen auf die Anliefererzahlen niedriger als im Vorjahr. Die Grünabfallmenge ist um rd. 8 t gesunken. Der Zuschussbedarf hat sich daher mit absolut 8.067,59 € gegenüber 2018 mit 7.286,95 € leicht erhöht; der Zuschussbedarf je Anlieferer erhöhte sich von 13,52 € auf 18,55 €. Für die Grünabfallannahmestelle gilt es ebenfalls zu berücksichtigen, dass von insgesamt 415 Bürgern Baum- und Strauchschnitt in einer Menge von rd. 725 m³ (2018: 465 Bürgern mit rd. 767 m³) unter Vorlage des entsprechenden Wertschecks kostenlos angenommen wurde. 

 

Für den Bereich der Schadstoffentsorgung - Ziffer 13 - bleibt festzustellen, dass sich in 2019 die Menge der angelieferten Sonderabfälle um rd. 23 % erhöht hat und sich in den einzelnen Abfallfraktionen Verschiebungen eingestellt haben. Die Kosten für 2019 lagen daher auch unter Berücksichtigung der LKW-Maut mit 10.579,62 € über denen von 2018 mit 7.604,99 €.

 

Seit Oktober 2012 wird in Zusammenarbeit mit der AWG ein kostenloser Abholservice für Elektrogeräte angeboten. An insgesamt 13 Terminen im Jahr 2019 sind bei rd. 120 Haushalten ca. 135 Elektrogroßgeräte (Herde, Kühlschränke, Waschmaschinen etc.), rd. 40 Fernseher sowie diverse Elektrokleingeräte (z. B. Staubsauger, HiFi-Anlagen, Kaffeemaschinen, PC) abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt worden. 

 

Die Abfallbilanz 2019 zeigt erneut, dass die Bürger den Erfordernissen einer getrennten Erfassung und Verwertung von Abfällen weiterhin positiv gegenüberstehen und sich bemühen, ihren Anteil hierzu beizutragen.