Nach § 5 c des Abfallgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz) haben die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zum 31.03. jeweils für das abgelaufene Jahr eine Bilanz über
Art, Menge und Verbleib der entsorgten Abfälle einschließlich der Verwertung zu
erstellen. Diese Abfallbilanz ist in geeigneter Weise der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen. Die Abfallbilanz für das Jahr 2019 ist als Anlage
beigefügt.
Bei den Restabfällen (Ziffer 1) ist gegenüber dem
Vorjahr ein geringfügiger Rückgang von rd. 10 t (./. 0,6 %) zu verzeichnen.
Berücksichtigt man die Einwohnerzahl, so beträgt der Rückgang der
Restabfallmenge rd. 0,2 %. Im Jahre 2018 ergab sich pro Einwohner und Jahr eine
Restabfallmenge von 115,17 kg; für 2019 hat sich die Menge auf 114,96 kg
verringert. Diese Entwicklung liegt innerhalb der üblichen Schwankungen der
vergangenen Jahre.
Im Bereich der Bioabfallentsorgung (Ziffer 2) ist
ein Rückgang, und zwar um rd. 3,2 % von 2.695,12 t in 2018 auf 2.609,67 t in 2019, zu verzeichnen.
Dennoch ist auch im Jahre 2019 weiterhin die Bioabfallmenge mit rd. 58 %
deutlich größer als die Restabfallmenge. Bei Einführung der Biotonne ist
aufgrund der damaligen Erkenntnisse prognostiziert worden, dass im ländlichen
Raum ca. 40 % der Abfälle zur Kompostierung geeignet sind.
Im Weiteren ist bei der Sperrgutentsorgung (Ziffer
5) ist mit 204,66 t gegenüber 234,43 t im Jahre 2018 ein deutlicher Rückgang um
rd. 12 % festzustellen. An insgesamt 19 Terminen wurde bei rd. 800 Haushalten
Sperrmüll entsorgt. Im Bereich der Sperrgutabfuhr ist ergänzend zu
berücksichtigen, dass mit Beginn des Jahres 2004 zur Umsetzung der
Altholzverordnung mit einem separaten Fahrzeug das Altholz entsorgt wird. Wie
auch im Vorjahr ist der Altholzanteil höher als der Sperrmüllanteil; er liegt
2019 bei ca. 53 %. Die separate Abfuhr des Altholzes stellt sich in etwa
kostenneutral dar, da die Mehrkosten für das separate Altholzfahrzeug durch die
geringeren Entsorgungsentgelte aufgefangen werden.
Die Gesamtmenge der häuslichen Abfälle, der
Bioabfälle und des Sperrmülls beläuft sich in 2019 auf 4.469,58 t und liegt
somit um 2,7 % unter dem Vorjahresniveau von 4.594,86 t.
Das Entsorgungsentgelt für die Anlieferung der
Restabfälle, der Bioabfälle und des Sperrmülls am Entsorgungszentrum in
Ennigerloh belief sich in 2019 auf 396.564,22 € und liegt aufgrund der
Mengenentwicklung bei gleichgebliebenen Entgelten unter den Kosten für 2018 in
Höhe von 406.149,07 €. Gegenüber dem Vergleich mit den weiteren Vorjahreszahlen
ist die Umstellung der Entgeltstruktur ab dem Jahr 2013 zu berücksichtigen.
Neben dem Entsorgungsentgelt von 109,89 €/t wird seitens der AWG noch ein
Sockelbetrag von 11,90 €/Einwohner/Jahr erhoben; für 2019 belief sich dieser
auf insgesamt 170.324,70 €. Die Abfuhrvergütung an das Entsorgungsunternehmen
(Ziffer 3) hat sich gegenüber 2018 aufgrund der Anpassung der Entgelte nach den
vertraglichen Regelungen sowie gestiegener Behälterzahlen um rd. 16.500 € auf 241.987,21 € erhöht.
Im Bereich der Altpapierverwertung (Ziffer 8) ist
zu berücksichtigen, dass dem Kreis Warendorf bzw. der
Abfallwirtschaftsgesellschaft diese Aufgabe zum 01.01.2011 übertragen wurde. Im
Zuge der Übernahme werden die Kosten im Bereich Sammlung und Transport von
Altpapier nicht mehr weiterberechnet, sondern durch die erzielten Erlöse aus
der Altpapierentsorgung ausgeglichen. Ab dem Jahr 2018 wird eine
Verwaltungskostenpauschale nicht mehr erhoben.
Für den Bereich der Verpackungsabfälle (Ziffer 11)
aus dem Dualen System bleibt festzustellen, dass die Sammelmenge in 2019 sich
leicht erhöht hat, aber sich weiterhin auf dem Niveau der Vorjahre befindet.
Hierbei ist jedoch grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Berechnung nur
über die Gesamtmengen des Kreises und den Einwohnerschlüssel erfolgen
kann.
Ziffer 12 zeigt die Entwicklung der Abfallmenge am
Recyclinghof. Bei den Sammelmengen ist gegenüber dem Vorjahr ein leichter
Anstieg bei Verschiebungen in den einzelnen Abfallfraktionen zu verzeichnen.
Total hat sich die Gesamtmenge gegenüber 2018 um ca. 3 % erhöht; ein deutlicher
Anstieg ist insbesondere im Bereich der Altholzentsorgung mit 203,39 t gegenüber
136,41 t im Vorjahr zu verzeichnen. Die Anzahl der Anlieferer liegt mit 5.608
deutlich über der des Jahres 2018 mit 4.967. Aufgrund der höheren Abfallmenge
sind die Entsorgungskosten um rd. 10.000 € auf 59.366,02 € gestiegen. Dem
stehen Entgelteinnahmen in Höhe von 20.698,75 € gegenüber. Der rechnerische
Zuschussbedarf liegt mit 38.667,27 € um rd. 3.500 € über dem des Jahres 2018
mit 35.128,08 €. Insgesamt lässt sich damit auch für 2019 festhalten, dass der
Recyclinghof weiterhin von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen
wird.
Auch in 2019 wurde den Bürgern die Möglichkeit
geboten, unter Vorlage des entsprechenden Wertschecks der Sperrmüllabfuhr bzw.
der Baum- und Strauchschnittabfuhr derartige Abfälle kostenlos abzugeben.
Hiervon haben insgesamt 1.679 Bürger mit einer Sperrmüllmenge von rd. 3.504 m³
(2018: 1.337 Anlieferer mit rd. 2.503 m³) sowie weitere 965 Bürger mit einer
Grünabfallmenge von rd. 1.871 m³ (2018: 1.011 Anlieferer mit rd. 1.742 m³)
Gebrauch gemacht, denen somit keine entsprechenden Entgelteinnahmen
gegenüberstehen.
Ziffer 12 zeigt die Ergebnisse der
Grünabfallsammelstelle auf dem Schützenplatz in Füchtorf. Die Resonanz in 2019
liegt bezogen auf die Anliefererzahlen niedriger als im Vorjahr. Die
Grünabfallmenge ist um rd. 8 t gesunken. Der Zuschussbedarf hat sich daher mit
absolut 8.067,59 € gegenüber 2018 mit 7.286,95 € leicht erhöht; der
Zuschussbedarf je Anlieferer erhöhte sich von 13,52 € auf 18,55 €. Für die
Grünabfallannahmestelle gilt es ebenfalls zu berücksichtigen, dass von
insgesamt 415 Bürgern Baum- und Strauchschnitt in einer Menge von rd. 725 m³
(2018: 465 Bürgern mit rd. 767 m³) unter Vorlage des entsprechenden Wertschecks
kostenlos angenommen wurde.
Für den Bereich der Schadstoffentsorgung - Ziffer
13 - bleibt festzustellen, dass sich in 2019 die Menge der angelieferten
Sonderabfälle um rd. 23 % erhöht hat und sich in den einzelnen Abfallfraktionen
Verschiebungen eingestellt haben. Die Kosten für 2019 lagen daher auch unter
Berücksichtigung der LKW-Maut mit 10.579,62 € über denen von 2018 mit 7.604,99
€.
Seit Oktober 2012 wird in Zusammenarbeit mit der
AWG ein kostenloser Abholservice für Elektrogeräte angeboten. An insgesamt 13
Terminen im Jahr 2019 sind bei rd. 120 Haushalten ca. 135 Elektrogroßgeräte (Herde,
Kühlschränke, Waschmaschinen etc.), rd. 40 Fernseher sowie diverse
Elektrokleingeräte (z. B. Staubsauger, HiFi-Anlagen, Kaffeemaschinen, PC)
abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt worden.
Die Abfallbilanz 2019 zeigt erneut, dass die Bürger
den Erfordernissen einer getrennten Erfassung und Verwertung von Abfällen
weiterhin positiv gegenüberstehen und sich bemühen, ihren Anteil hierzu
beizutragen.