Die
prognostizierte Haushaltsausführung bis zum Jahresende 2019 weist deutliche
Verbesserungen sowohl in der Ergebniskomponente als auch in der
Finanzkomponente auf. Gleichwohl bleibt es dabei, dass das Haushaltsjahr 2019
voraussichtlich mit einem erheblichen Fehlbetrag wird abgeschlossen werden
müssen. Der jetzt angenommene Fehlbetrag in Höhe von 1.120.330,00 € ist aber
gegenüber der Haushaltsplanung, nach der ein Fehlbetrag in Höhe von
1.710.380,00 € ausgewiesen ist, erheblich um 590.050,00 € reduziert.
Innerhalb
der Ergebnisrechnung werden sich allerdings bei einzelnen Positionen hohe positive
bzw. negative Abweichungen vom jeweiligen Planwert einstellen. Hier sind
einerseits auf der Ertragsseite insbesondere eine deutliche
Ansatzunterschreitung bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen und
andererseits auf der Aufwandsseite deutliche Ansatzunterschreitungen bei den
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie bei den Transferaufwendungen
zu nennen.
Auf
Grund der Veränderungen im investiven Bereich vermindert sich der voraussichtliche
Neukreditbedarf bzw. der Kreditrahmen für investive Zwecke nach den
aktualisierten Annahmen von veranschlagt 6.000.000,00 € auf 3.480.000,00 €, was
einer Reduzierung um 2.520.000,00 € entspräche.
Der
Stand der liquiden Mittel per 31.12.2019 wird sich nach den getroffenen
Annahmen weiter erhöhen, und zwar von geplant 8.512.400,00 € um 503.250,00 €
auf jetzt prognostizierte 9.015.650,00 €. Ein Teil dieses hohen
Liquiditätsbestandes könnte ggf. noch eingesetzt werden, um die Kreditaufnahme
für Investitionen weiter zu senken.
In der
Haushaltsplanung 2019 ist für das Haushaltsjahr 2018 ein Jahresüberschuss in
Höhe von ca. 5.700.000,00 € angenommen. Aktuell wird von einem reduzierten,
aber immer noch erheblichen Jahresüberschuss in Höhe von ca. 5.585.000,00 €
ausgegangen. Der Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 ist
aber noch nicht aufgestellt, sodass voraussichtlich noch Änderungen eintreten
werden, die aber nicht gravierend ausfallen dürften. Damit würde nach wie vor
eine deutliche Aufstockung der Ausgleichsrücklage ermöglicht. Unter
Einbeziehung dieser prognostizierten Erhöhung aus dem Jahresabschluss 2018 und
einer unterstellten Inanspruchnahme für den angenommenen Jahresfehlbetrag 2019
verbliebe nach Abschluss des Haushaltsjahres 2019 eine Ausgleichsrücklage in
Höhe von ca. 6.509.700,00 €. Die Planung nahm zu diesem Stichtag eine
Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 6.034.600,00 € an. Damit ergäbe sich im
Rahmen der Haushaltsausführungen der Haushaltsjahre 2018 und 2019 eine positive
Planabweichung um ca. 475.100,00 €.
Die hiermit vorgelegte Betrachtung der
voraussichtlichen Haushaltsausführung bis zum Jahresende basiert auf den
aktuellen Erkenntnissen und Annahmen. Wie jede Prognose ist die Vorwegnahme der
voraussichtlichen Haushaltsergebnisse mit Unsicherheiten und Risiken behaftet.
Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten.
Der Rat erhält den Bericht über die Finanzlage zur
Kenntnis.