–Vorstellung der Planungsalternativen–
Vorschlag der Verwaltung:
„Die
Fortführung des Planverfahrens soll gemäß Variante ____ erfolgen.
Das
weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses
vom 17.01.2019 (Pkt. 4 d. Niederschrift), wonach die Verwaltung beauftragt ist,
die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.“
Der
Infrastrukturausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.06.2019 (Pkt. 6 d.
Niederschrift) mit verschiedenen Möglichkeiten der Bebauung des Geländes der
ehemaligen Firma Gerco Heizkessel befasst.
Beschlossen
wurde seinerzeit, dass die Planung lediglich im Rahmen einer einzeiligen
Bebaubarkeit zum Zwecke der Ausbildung von Wohnbauflächen auf dem ehemaligen Gerco-Gelände
fortgeführt wird.
Auf
Basis dieses Beschlusses wurde das Planungsbüro WoltersPartner, Coesfeld
beauftragt, verschiedene Alternativen für einen Bebauungsplan mit einer einzeiligen
Bebaubarkeit der Fläche zu erstellen. Diese Alternativen werden in der Sitzung
vorgestellt.
Bezüglich
der auf dem Firmengelände vorhandenen Altlasten wurden seitens der Verwaltung
Gespräche mit der Bezirksregierung Münster geführt. Gemäß den „Richtlinien über
die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von
Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes“ könnte in diesem Fall
eine Förderung infrage kommen. Die Maßnahme wurde zur Dringlichkeitsliste bezüglich
dieses Förderprogrammes angemeldet. In der Sitzung erfolgt ein aktueller
Sachstandsbericht.
Zuständig
für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.