Betreff
Bebauungsplan „Sassenberg-Ost“ – 2. Erweiterung – 1. Änderung
–Vorstellung der Planungsalternativen–
Vorlage
60/253/2019
Aktenzeichen
60 622-21/10
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Fortführung des Planverfahrens soll gemäß Variante ____ erfolgen.

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 17.01.2019 (Pkt. 4 d. Niederschrift), wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 

 

 


Der Infrastrukturausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.06.2019 (Pkt. 6 d. Niederschrift) mit verschiedenen Möglichkeiten der Bebauung des Geländes der ehemaligen Firma Gerco Heizkessel befasst.

 

Beschlossen wurde seinerzeit, dass die Planung lediglich im Rahmen einer einzeiligen Bebaubarkeit zum Zwecke der Ausbildung von Wohnbauflächen auf dem ehemaligen Gerco-Gelände fortgeführt wird.

 

Auf Basis dieses Beschlusses wurde das Planungsbüro WoltersPartner, Coesfeld beauftragt, verschiedene Alternativen für einen Bebauungsplan mit einer einzeiligen Bebaubarkeit der Fläche zu erstellen. Diese Alternativen werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Bezüglich der auf dem Firmengelände vorhandenen Altlasten wurden seitens der Verwaltung Gespräche mit der Bezirksregierung Münster geführt. Gemäß den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes“ könnte in diesem Fall eine Förderung infrage kommen. Die Maßnahme wurde zur Dringlichkeitsliste bezüglich dieses Förderprogrammes angemeldet. In der Sitzung erfolgt ein aktueller Sachstandsbericht.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.