Betreff
Stellplatzsatzung
-Beschluss über die Neufassung der Ablösesatzung-
Vorlage
60/252/2019
Aktenzeichen
60 671-13
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die Festlegung der Höhe des Geldbetrages der nach § 48 Abs. 3 BauO für das Land NRW (BauO NRW) statt der Herstellung eines Stellplatzes zur Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen errichtet wird, wird gem. der Anlage      zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 30.10.2001 die Satzung über die Festlegung der Höhe des Geldbetrages, der nach § 51 Abs. 5 BauO für das Land Nordrhein-Westfalen statt der Herstellung eines Stellplatzes zur Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen entrichtet wird beschlossen. Die derzeit gültige Ablösesatzung gem. Ratsbeschluss vom 30.10.2001 ist dieser Vorlage in Fotokopie zur Information beigefügt.

 

Um nunmehr den Regelungen der Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) Rechnung zu tragen, sollte auf der Grundlage des § 48 Abs. 3 BauO NRW (Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze) die Neufassung der Ablösesatzung auf der Grundlage der aktuellen Herstellungspreise sowie der Zugrundelegung der durchschnittlichen Grundstückspreise/m² erfolgen.

 

Die Herstellungskosten für einen durchschnittlichen Stellplatz belaufen sich der gem. der beigefügten Kostenschätzung Stellplätze vom 08.04.2019 auf gesamt 3.750,00 €. Bei der weiteren Kalkulation sind die Grundstückskosten einzubeziehen. Diese stellen sich in den Zonen I. – III. unter Zugrundelegung von 80 % der Herstellungskosten wie folgt da:

 

-Zone I = 160,00 € / m²  = 4.792,00 € je Stellplatz / brutto incl. Baukosten

-Zone II = 150,00 € / m² = 4.680,00 € je Stellplatz / brutto incl. Baukosten

-Zone III = 110,00 € / m² = 4.232,00 € je Stellplatz / brutto incl. Baukosten

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.