-Beschluss über die Neufassung der Ablösesatzung-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die Festlegung
der Höhe des Geldbetrages der nach § 48 Abs. 3 BauO für das Land NRW (BauO NRW)
statt der Herstellung eines Stellplatzes zur Herstellung zusätzlicher
Parkeinrichtungen errichtet wird, wird gem. der Anlage zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am
30.10.2001 die Satzung über die Festlegung der Höhe des Geldbetrages, der nach
§ 51 Abs. 5 BauO für das Land Nordrhein-Westfalen statt der Herstellung eines
Stellplatzes zur Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen entrichtet wird
beschlossen. Die derzeit gültige Ablösesatzung gem. Ratsbeschluss vom
30.10.2001 ist dieser Vorlage in Fotokopie zur Information beigefügt.
Um nunmehr den Regelungen der Landesbauordnung 2018
(BauO NRW 2018) Rechnung zu tragen, sollte auf der Grundlage des § 48 Abs. 3
BauO NRW (Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze) die Neufassung der
Ablösesatzung auf der Grundlage der aktuellen Herstellungspreise sowie der Zugrundelegung
der durchschnittlichen Grundstückspreise/m² erfolgen.
Die Herstellungskosten für einen durchschnittlichen
Stellplatz belaufen sich der gem. der beigefügten Kostenschätzung Stellplätze
vom 08.04.2019 auf gesamt 3.750,00 €. Bei der weiteren Kalkulation sind die
Grundstückskosten einzubeziehen. Diese stellen sich in den Zonen I. – III.
unter Zugrundelegung von 80 % der Herstellungskosten wie folgt da:
-Zone I = 160,00 € / m² = 4.792,00 € je Stellplatz / brutto incl.
Baukosten
-Zone II = 150,00 € / m² = 4.680,00 € je Stellplatz /
brutto incl. Baukosten
-Zone III = 110,00 € / m² = 4.232,00 € je Stellplatz /
brutto incl. Baukosten
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.