- Antrag der CDU Fraktion vom 27.08.2019 -
Vorschlag der Verwaltung:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, bei der Ausweisung zukünftiger Baugebieten zu prüfen,
ob auf Teilflächen des jeweiligen Gebietes durch entsprechende Festsetzungen im
Bebauungsplan Flächen für die Errichtung von Gebäuden für den sozialen
Wohnungsbau angeboten werden können.“
Mit Antrag vom 27.08.2019 beantragt
die CDU-Fraktion, zu prüfen, ob auf zukünftigen Plangebieten, welche die Stadt
Sassenberg im Rahmen von Umlegungsverfahren erhält, Aspekte des sozialen
Wohnungsbaus berücksichtigt werden können. Hintergrund des Antrages ist das am
28.06.2019 verabschiedete Gesetz zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus.
Die Fraktion hält das Plangebiet
„Parkfläche Düsbergstraße“ hier für geeignet. Auch in zukünftigen neu
auszuweisenden Baugebieten sollte die Förderung des sozialen Wohnungsbaus
berücksichtigt werden.
Der Antrag lässt allerdings offen, ob
auch die Regelungen des § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Erwägung
gezogen werden sollen, wonach aus städtebaulichen Gründen in Bebauungsplänen u.
a. Flächen festgesetzt werden können, auf denen ganz oder teilweise nur
Wohngebäude, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden
könnten, errichtet werden dürfen. Weniger restriktiv wäre die Alternative,
geeignete Flächen in Bebauungsplänen durch die Festsetzung von entsprechend
großen Grundstücksgrößen, Baufenstern und Wohngeschossen für den sozialen
Wohnungsbau attraktiv zu gestalten.
Zuständig für die Beschlussfassung ist
der Rat.