Betreff
Bereitstellung von Grundstücken für die Errichtung von Gebäuden für den sozialen Wohnungsbau
- Antrag der CDU Fraktion vom 27.08.2019 -
Vorlage
60/251/2019
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Ausweisung zukünftiger Baugebieten zu prüfen, ob auf Teilflächen des jeweiligen Gebietes durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan Flächen für die Errichtung von Gebäuden für den sozialen Wohnungsbau angeboten werden können.“

 


Mit Antrag vom 27.08.2019 beantragt die CDU-Fraktion, zu prüfen, ob auf zukünftigen Plangebieten, welche die Stadt Sassenberg im Rahmen von Umlegungsverfahren erhält, Aspekte des sozialen Wohnungsbaus berücksichtigt werden können. Hintergrund des Antrages ist das am 28.06.2019 verabschiedete Gesetz zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus.

 

Die Fraktion hält das Plangebiet „Parkfläche Düsbergstraße“ hier für geeignet. Auch in zukünftigen neu auszuweisenden Baugebieten sollte die Förderung des sozialen Wohnungsbaus berücksichtigt werden.

 

Der Antrag lässt allerdings offen, ob auch die Regelungen des § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Erwägung gezogen werden sollen, wonach aus städtebaulichen Gründen in Bebauungsplänen u. a. Flächen festgesetzt werden können, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, errichtet werden dürfen. Weniger restriktiv wäre die Alternative, geeignete Flächen in Bebauungsplänen durch die Festsetzung von entsprechend großen Grundstücksgrößen, Baufenstern und Wohngeschossen für den sozialen Wohnungsbau attraktiv zu gestalten.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.