Betreff
Beteiligung der Stadt Sassenberg am Projekt „Heimat-Preis“ der Landesregierung NRW
-Antrag der FDP Sassenberg-Füchtorf vom 11.09.2019-
Vorlage
10/499/2019
Aktenzeichen
10 021-07
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung der Verleihung eines Heimatpreises für die Stadt Sassenberg im Rahmen der beschlossenen Landesförderung zu beantragen und einen entsprechenden Heimatwettbewerb für das Jahr 2020 vorzubereiten und durchzuführen.“


Die FDP Sassenberg-Füchtorf beantragt mit Schreiben vom 11.09.2019 die Auslobung eines „Heimat-Preises“.

 

Mit dem „Heimat-Preis“ beabsichtigt die NRW-Landesregierung, herausragendes Engagement in Kreisen, Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Neben der Wertschätzung für die geleistete Arbeit verbindet sich aus Sicht der Landesregierung damit auch die Chance, vor Ort über das Thema „Heimat“ zu diskutieren.

 

Die Förderung des „Heimat-Preises“ ist einer von fünf Bausteinen des landeseigenen Förderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ Bis 2022 stehen nach Angaben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen rd. 150 Millionen Euro zur Gestaltung unserer Heimat Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Hierbei sollen vor allem das Verbindende, die Gemeinschaft und der gesellschaftliche Zusammenhalt im Mittelpunkt stehen.

 

Für die Stadt Sassenberg bedeutet das, dass im Rahmen eines Wettbewerbs für innovative Projekte ein Preis mit einem Preisgeld von 5.000,00 € ausgelobt werden kann. Mit dem Preisgeld sollen konkrete Arbeiten belohnt und zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele initiiert werden. Zudem wird die Vielfalt der Aktivitäten gewürdigt und das ehrenamtliche Engagement für Heimat wertgeschätzt.

 

Fördervoraussetzung ist unter anderem, dass eine Stadt oder Gemeinde zunächst einen Ratsbeschluss fassen muss, dass sie den „Heimat-Preis“ der Landesregierung NRW verleihen möchte. Weiterhin sind mit dem Beschluss auch die Preiskriterien festzuhalten.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.