Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Detailplan 1 - Campingplatz Schulze Westhoff - 2. Erweiterung
-Antrag auf vereinfachte Änderung-
Vorlage
60/249/2019
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Antrages des Campingparks Münsterland Eichenhof GmbH, Feldmark 3, 48336 Sassenberg, vom 31.08.2019 zur Änderung des Bebauungsplanes „Erholungsgebiet Feldmark“ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – einen dezidierten Änderungsplan gemeinsam mit dem Antragsteller und dem Planungsbüros Drees & Huesmann, Bielefeld, zu erarbeiten, um die Einzelaspekte auch auf der Grundlage der planerisch relevanten Eingriffe in die Grundstrukturen des Bebauungsplanes hervorzuheben.

 

Eine weitere Beratung und Beschlussfassung kann auf der Grundlage der zu erarbeiteten Unterlagen und Vorlage eines dezidierten Änderungsantrages in der kommenden Sitzung des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg am 21.11.2019 erfolgen.“


Seitens des Campingparks Münsterland Eichenhof GmbH, Feldmark 3, 48336 Sassenberg ist mit Schreiben vom 31.08.2019 (Eingang Stadt Sassenberg 06.09.2019) ein Antrag auf Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren vorgelegt worden. Der Antrag vom 31.08.2019 ist dieser Vorlage in Fotokopie beigefügt.

 

Festzuhalten bleibt, dass im Rahmen der begehrten Bebauungsplanänderung aufgrund der Vielzahl der Änderungspunkte und hier insbesondere hinsichtlich des Eingriffs in die Grundstrukturen der 2. Erweiterung zum oben genannten Bebauungsplan ein vereinfachtes Änderungsverfahren voraussichtlich nicht greifen kann. Diesbezüglich sollte die Verwaltung beauftragt werden, gemeinsam mit dem Antragsteller Campingpark Münsterland Eichenhof GmbH, Sassenberg, und dem ursprünglichen Planverfasser, Planungsbüro Drees & Huesmann, Bielefeld, für die kommende Sitzung des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg am 21.11.2019 die Einzelaspekte zu erörtern und dann unter Zugrundelegung des Antrages vom 31.08.2019 einen qualifizierten Änderungsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.