-Antrag auf vereinfachte Änderung-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des
Antrages des Campingparks Münsterland Eichenhof GmbH, Feldmark 3, 48336
Sassenberg, vom 31.08.2019 zur Änderung des Bebauungsplanes „Erholungsgebiet
Feldmark“ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – einen dezidierten
Änderungsplan gemeinsam mit dem Antragsteller und dem Planungsbüros Drees &
Huesmann, Bielefeld, zu erarbeiten, um die Einzelaspekte auch auf der Grundlage
der planerisch relevanten Eingriffe in die Grundstrukturen des Bebauungsplanes
hervorzuheben.
Eine weitere Beratung und Beschlussfassung kann auf
der Grundlage der zu erarbeiteten Unterlagen und Vorlage eines dezidierten
Änderungsantrages in der kommenden Sitzung des Infrastrukturausschusses des
Rates der Stadt Sassenberg am 21.11.2019 erfolgen.“
Seitens des Campingparks Münsterland Eichenhof GmbH,
Feldmark 3, 48336 Sassenberg ist mit Schreiben vom 31.08.2019 (Eingang Stadt
Sassenberg 06.09.2019) ein Antrag auf Bebauungsplanänderung im vereinfachten
Verfahren vorgelegt worden. Der Antrag vom 31.08.2019 ist dieser Vorlage in Fotokopie
beigefügt.
Festzuhalten bleibt, dass im Rahmen der begehrten
Bebauungsplanänderung aufgrund der Vielzahl der Änderungspunkte und hier
insbesondere hinsichtlich des Eingriffs in die Grundstrukturen der 2.
Erweiterung zum oben genannten Bebauungsplan ein vereinfachtes
Änderungsverfahren voraussichtlich nicht greifen kann. Diesbezüglich sollte die
Verwaltung beauftragt werden, gemeinsam mit dem Antragsteller Campingpark
Münsterland Eichenhof GmbH, Sassenberg, und dem ursprünglichen Planverfasser,
Planungsbüro Drees & Huesmann, Bielefeld, für die kommende Sitzung des
Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg am 21.11.2019 die
Einzelaspekte zu erörtern und dann unter Zugrundelegung des Antrages vom
31.08.2019 einen qualifizierten Änderungsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.