Betreff
Umsetzung des Verpackungsgesetzes zum 01.01.2021
Vorlage
60/248/2019
Aktenzeichen
60 865-06
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Für den Bereich der Stadt Sassenberg ist die Einführung der gelben Tonne mit einer vierwöchentlichen Abfuhr zum 01.01.2021 vorzusehen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Kommunalen Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf die erforderlichen Schritte einzuleiten.

 


In verschiedenen Sitzungen des Infrastrukturausschusses ist über den Sachstand und die Auswirkungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) berichtet worden. Bereits in seiner Sitzung am 20.11.2014 –Pkt. 13 d. N.– hat der Infrastrukturausschuss seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, in der Stadt Sassenberg gemeinsam mit den übrigen Kommunen des Kreises Warendorf die Wertstofftonne einzuführen. Eine endgültige Beschlussfassung sollte Anfang 2015 im Rahmen der Beratung über den Abschluss der Vereinbarung zur Übertragung von Sammlung und Transport der Wertstoffe auf den Kreis Warendorf erfolgen. Der seinerzeit anvisierte Termin 01.01.2016 für die kreisweite Einführung konnte jedoch aufgrund eines uneinheitlichen Meinungsbildes auf Kreisebene sowie der zum 01.01.2019 anstehenden Ausschreibung der Sammlung von Leichtverpackungen nicht realisiert werden.

 

Das VerpackG wurde am 12. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist überwiegend zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Das VerpackG enthält Regelungen über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen und ersetzt die bisher geltende Verpackungsverordnung. Es gilt allerdings wie die vormalige Verpackungsverordnung nur für Verpackungen. Für stoffgleiche Nichtverpackungen (z. B. Spielzeug oder Haushaltsgegenstände aus Kunststoff) sind weiterhin die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zuständig.

 

Für die zukünftige Sammlung der Leichtverpackungen (LVP) haben die Städte und Gemeinden ab dem 01.01.2019 die Möglichkeit, Rahmenvorgaben für das Sammelsystem durch einen schriftlichen Verwaltungsakt festzulegen. So kann beispielsweise jede Stadt entscheiden, ob Verpackungen zukünftig über gelbe Säcke oder gelbe Tonnen gesammelt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Wertstofftonne einzuführen, um auch stoffgleiche Nichtverpackungen zu erfassen. Das bedeutet, dass Kunststoffe und Metalle insgesamt in einer Tonne erfasst werden.

 

Das Sammelsystem soll laut Gesetz möglichst effektiv sein und eine umweltverträgliche Erfassung sicherstellen, es muss für die Systembetreiber technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sein und darf nicht über den Entsorgungsstandard der Restabfallsammlung hinausgehen. Der letzte Punkt bedeutet z. B., dass bei einer vierwöchentlichen Sammlung von Restabfall keine vierzehntägliche Sammlung von Verpackungen erfolgen kann. Eine Umstellung ist frühestens zum 01.01.2021 möglich; die Systembetreiber benötigen bis Ende 2019 entsprechende Informationen im Hinblick auf eine Systemumstellung sowie das vorgeschaltete Ausschreibungsverfahren.

 

Derzeit wird im Kreis Warendorf die rein privatwirtschaftlich organisierte Erfassung der Verpackungen über gelbe Säcke (Ausnahme Everswinkel: gelbe Tonne) durchgeführt. Die Abfuhr findet vierzehntäglich statt. Zum 01.01.2019 ist die Fa. PreZero Service Westfalen GmbH & Co.KG (vormals Fa. Tönsmeier Service GmbH & Co. KG), Rheda-Wiedenbrück, vom dem dualen System „BellandVision“ mit den entsprechenden Leistungen beauftragt worden.

Zukünftig gibt es nunmehr drei Möglichkeiten zur Sammlung der Verpackungen:

 

Gelber Sack

Gelbe Tonne

Wertstofftonne

14-täglich

14-täglich / vierwöchentlich

vierwöchentlich

Keine Auswirkung auf die Mengen

Höherer Störstoffanteil, weniger Restabfall

Höherer Störstoffanteil, weniger Restabfall

 

 

Abfalltrennung für Bürger einfacher

Keine Auswirkungen auf die Kosten

Eventuell Beteiligung an den Kosten für die Störstoffe

Kostenbeteiligung für kommunalen Anteil ca. 2,00 -2,50 €/E/a

Beschaffung gelbe Säcke oft schwierig, Qualität minderwertig

Eventuell Stellplatzprobleme

Eventuell Stellplatzprobleme

 

Sauberes Stadtbild

Sauberes Stadtbild

 

 

Kommunale Beteiligung und damit Einfluss auf Sammlung und Verwertung

Systembeschreibung und Abstimmungsvereinbarung durch Städte und Gemeinde

Systembeschreibung und Abstimmungsvereinbarung durch Städte und Gemeinde

Systembeschreibung und Abstimmungsvereinbarung durch Städte und Gemeinde sowie AWG Kommunal

 

Eine kreiseinheitliche Vorgehensweise beim zukünftigen Erfassungssystem sollte zwar angestrebt werden, ist aber nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine zwingende Voraussetzung mehr. Nach derzeitigem Verhandlungsstand mit den dualen Systemen ist jedoch die Einführung einer Wertstofftonne weiterhin nur kreiseinheitlich möglich.

 

Da sich in der Diskussion ein uneinheitliches Meinungsbild abzeichnete, hat die AWG mit E-Mail vom 30.04.2019 eine zusammenfassende Sachverhaltsdarstellung mit einer Handlungsempfehlung vorgelegt (s. Anlage). Im Rahmen der Abstimmungsgespräche der AWG mit dem Systembetreiber ist von diesem die Zustimmung zur Einführung der gelben Tonne signalisiert worden. Dies betrifft den Behälter mit einem Volumen von 240 l und 1.100 l bei vierwöchentlicher Abfuhr. Die AWG hält daher eine Umstellung zum 01.01.2021 vom gelben Sack auf die gelbe Tonne für sinnvoll, obwohl aus ihrer Sicht die Wertstofftonne weiterhin verschiedene Vorteile besitzt. Für die darauffolgende Ausschreibung sollten dann die aktuellen Rahmenbedingungen für die Umstellung auf eine Wertstofftonne ermittelt werden.

 

Seitens der AWG wird auch eine vierwöchentliche Abfuhr für ausreichend erachtet. Zum einen kann ein 240 l Behälter den Inhalt von ca. 8 gelben Säcken fassen und zum anderen haben Erfahrungen aus anderen Kreisen gezeigt, dass ein solcher Turnus praktikabel ist. Im Weiteren muss davon ausgegangen werden, dass eine 14-tägliche Entsorgung der gelben Tonne dort zu einem größeren Restabfallanteil führt. 

 

Die Empfehlung der AWG ist vor dem Hintergrund abgegeben worden, dass eine bessere kommunale Verhandlungsposition gegenüber den Dualen Systemen gesehen werde, wenn bereits eine gelbe Tonne eingeführt wurde und diese dann im zweiten Schritt zu einer Wertstofftonne ausgeweitet wird.

 

Ein Vertreter der AWG wird in der Sitzung für ausführliche Erläuterungen zur Verfügung stehen.

 

Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass die kommunale Einflussnahme auf die Sammlung der Leichtverpackungen in der Praxis begrenzt ist. Es traten immer wieder Probleme auf, wie die mangelnde Qualität der gelben Säcke, Schwierigkeiten bei Entsorgerwechseln, Verunreinigung des Stadtbildes durch Aufplatzen der Säcke oder Verwehungen bei Sturm. Dies führte oftmals zu Beschwerden seitens der Bürger. Im Weiteren besteht trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit immer noch eine große Unsicherheit, was als Verpackung gilt und somit im gelben Sack entsorgt werden kann. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die sog. stoffgleichen Nichtverpackungen. Letztlich war auch der Fortbestand dieses Systems der Verpackungsentsorgung schon mehrfach in Gefahr als die Finanzierung nicht mehr sichergestellt war.

 

Die Wertstofftonne ermöglicht die Optimierung der Erfassung und Verwertung von Wertstoffen. Sie macht es möglich, Metalle und Kunststoffe getrennt vom Restabfall zu sammeln. Dadurch kann die stoffliche Verwertung, also das Recycling, insbesondere bei Kunststoffen intensiviert werden. Aus den genannten Gründen sowie unter Berücksichtigung des og. Beschlusses des Infrastrukturausschusses wird seitens der Verwaltung grundsätzlich die Einführung einer Wertstofftonne favorisiert. Soweit aus den geschilderten Gründen in einem ersten Schritt hierzu die Einführung der gelben Tonne sinnvoll und erforderlich ist, sollte ein entsprechender Beschluss gefasst werden.   

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.