Vorschlag der Verwaltung:
„Für den Bereich der Stadt
Sassenberg ist die Einführung der gelben Tonne mit einer vierwöchentlichen
Abfuhr zum 01.01.2021 vorzusehen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung
mit der Kommunalen Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf die
erforderlichen Schritte einzuleiten.“
In verschiedenen
Sitzungen des Infrastrukturausschusses ist über den Sachstand und die Auswirkungen
des Verpackungsgesetzes (VerpackG) berichtet worden. Bereits in seiner Sitzung
am 20.11.2014 –Pkt. 13 d. N.– hat der Infrastrukturausschuss seine
grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, in der Stadt Sassenberg gemeinsam mit
den übrigen Kommunen des Kreises Warendorf die Wertstofftonne einzuführen. Eine
endgültige Beschlussfassung sollte Anfang 2015 im Rahmen der Beratung über den
Abschluss der Vereinbarung zur Übertragung von Sammlung und Transport der
Wertstoffe auf den Kreis Warendorf erfolgen. Der seinerzeit anvisierte Termin
01.01.2016 für die kreisweite Einführung konnte jedoch aufgrund eines
uneinheitlichen Meinungsbildes auf Kreisebene sowie der zum 01.01.2019 anstehenden
Ausschreibung der Sammlung von Leichtverpackungen nicht realisiert werden.
Das VerpackG wurde am
12. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist überwiegend zum 01.01.2019
in Kraft getreten. Das VerpackG enthält Regelungen über das Inverkehrbringen,
die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen und ersetzt die
bisher geltende Verpackungsverordnung. Es gilt allerdings wie die vormalige
Verpackungsverordnung nur für Verpackungen. Für stoffgleiche Nichtverpackungen
(z. B. Spielzeug oder Haushaltsgegenstände aus Kunststoff) sind weiterhin die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zuständig.
Für die zukünftige
Sammlung der Leichtverpackungen (LVP) haben die Städte und Gemeinden ab dem
01.01.2019 die Möglichkeit, Rahmenvorgaben für das Sammelsystem durch einen
schriftlichen Verwaltungsakt festzulegen. So kann beispielsweise jede Stadt
entscheiden, ob Verpackungen zukünftig über gelbe Säcke oder gelbe Tonnen
gesammelt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Wertstofftonne
einzuführen, um auch stoffgleiche Nichtverpackungen zu erfassen. Das bedeutet,
dass Kunststoffe und Metalle insgesamt in einer Tonne erfasst werden.
Das Sammelsystem soll
laut Gesetz möglichst effektiv sein und eine umweltverträgliche Erfassung
sicherstellen, es muss für die Systembetreiber technisch möglich und
wirtschaftlich zumutbar sein und darf nicht über den Entsorgungsstandard der
Restabfallsammlung hinausgehen. Der letzte Punkt bedeutet z. B., dass bei einer
vierwöchentlichen Sammlung von Restabfall keine vierzehntägliche Sammlung von
Verpackungen erfolgen kann. Eine Umstellung ist frühestens zum 01.01.2021
möglich; die Systembetreiber benötigen bis Ende 2019 entsprechende
Informationen im Hinblick auf eine Systemumstellung sowie das vorgeschaltete
Ausschreibungsverfahren.
Derzeit wird im Kreis
Warendorf die rein privatwirtschaftlich organisierte Erfassung der Verpackungen
über gelbe Säcke (Ausnahme Everswinkel: gelbe Tonne) durchgeführt. Die Abfuhr
findet vierzehntäglich statt. Zum 01.01.2019 ist die Fa. PreZero Service
Westfalen GmbH & Co.KG (vormals Fa. Tönsmeier Service GmbH & Co. KG),
Rheda-Wiedenbrück, vom dem dualen System „BellandVision“ mit den entsprechenden
Leistungen beauftragt worden.
Zukünftig gibt es
nunmehr drei Möglichkeiten zur Sammlung der Verpackungen:
Gelber Sack |
Gelbe Tonne |
Wertstofftonne |
14-täglich |
14-täglich /
vierwöchentlich |
vierwöchentlich |
Keine Auswirkung
auf die Mengen |
Höherer
Störstoffanteil, weniger Restabfall |
Höherer
Störstoffanteil, weniger Restabfall |
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Abfalltrennung für
Bürger einfacher |
Keine Auswirkungen
auf die Kosten |
Eventuell
Beteiligung an den Kosten für die Störstoffe |
Kostenbeteiligung
für kommunalen Anteil ca. 2,00 -2,50 €/E/a |
Beschaffung gelbe
Säcke oft schwierig, Qualität minderwertig |
Eventuell
Stellplatzprobleme |
Eventuell
Stellplatzprobleme |
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Sauberes Stadtbild |
Sauberes Stadtbild |
|
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Kommunale
Beteiligung und damit Einfluss auf Sammlung und Verwertung |
Systembeschreibung
und Abstimmungsvereinbarung durch Städte und Gemeinde |
Systembeschreibung
und Abstimmungsvereinbarung durch Städte und Gemeinde |
Systembeschreibung
und Abstimmungsvereinbarung durch Städte und Gemeinde sowie AWG Kommunal |
Eine
kreiseinheitliche Vorgehensweise beim zukünftigen Erfassungssystem sollte zwar
angestrebt werden, ist aber nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine zwingende
Voraussetzung mehr. Nach derzeitigem Verhandlungsstand mit den dualen Systemen
ist jedoch die Einführung einer Wertstofftonne weiterhin nur kreiseinheitlich
möglich.
Da sich in der
Diskussion ein uneinheitliches Meinungsbild abzeichnete, hat die AWG mit E-Mail
vom 30.04.2019 eine zusammenfassende Sachverhaltsdarstellung mit einer Handlungsempfehlung
vorgelegt (s. Anlage). Im Rahmen der Abstimmungsgespräche der AWG mit dem
Systembetreiber ist von diesem die Zustimmung zur Einführung der gelben Tonne
signalisiert worden. Dies betrifft den Behälter mit einem Volumen von 240 l und
1.100 l bei vierwöchentlicher Abfuhr. Die AWG hält daher eine Umstellung zum
01.01.2021 vom gelben Sack auf die gelbe Tonne für sinnvoll, obwohl aus ihrer
Sicht die Wertstofftonne weiterhin verschiedene Vorteile besitzt. Für die
darauffolgende Ausschreibung sollten dann die aktuellen Rahmenbedingungen für
die Umstellung auf eine Wertstofftonne ermittelt werden.
Seitens der AWG wird
auch eine vierwöchentliche Abfuhr für ausreichend erachtet. Zum einen kann ein
240 l Behälter den Inhalt von ca. 8 gelben Säcken fassen und zum anderen haben
Erfahrungen aus anderen Kreisen gezeigt, dass ein solcher Turnus praktikabel
ist. Im Weiteren muss davon ausgegangen werden, dass eine 14-tägliche
Entsorgung der gelben Tonne dort zu einem größeren Restabfallanteil führt.
Die Empfehlung der
AWG ist vor dem Hintergrund abgegeben worden, dass eine bessere kommunale
Verhandlungsposition gegenüber den Dualen Systemen gesehen werde, wenn bereits
eine gelbe Tonne eingeführt wurde und diese dann im zweiten Schritt zu einer
Wertstofftonne ausgeweitet wird.
Ein Vertreter der AWG
wird in der Sitzung für ausführliche Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Im Laufe der vergangenen
Jahre hat sich gezeigt, dass die kommunale Einflussnahme auf die Sammlung der
Leichtverpackungen in der Praxis begrenzt ist. Es traten immer wieder Probleme
auf, wie die mangelnde Qualität der gelben Säcke, Schwierigkeiten bei Entsorgerwechseln,
Verunreinigung des Stadtbildes durch Aufplatzen der Säcke oder Verwehungen bei
Sturm. Dies führte oftmals zu Beschwerden seitens der Bürger. Im Weiteren
besteht trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit immer noch eine große
Unsicherheit, was als Verpackung gilt und somit im gelben Sack entsorgt werden
kann. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die sog. stoffgleichen
Nichtverpackungen. Letztlich war auch der Fortbestand dieses Systems der
Verpackungsentsorgung schon mehrfach in Gefahr als die Finanzierung nicht mehr
sichergestellt war.
Die Wertstofftonne
ermöglicht die Optimierung der Erfassung und Verwertung von Wertstoffen. Sie
macht es möglich, Metalle und Kunststoffe getrennt vom Restabfall zu sammeln.
Dadurch kann die stoffliche Verwertung, also das Recycling, insbesondere bei
Kunststoffen intensiviert werden. Aus den genannten Gründen sowie unter
Berücksichtigung des og. Beschlusses des Infrastrukturausschusses wird seitens
der Verwaltung grundsätzlich die Einführung einer Wertstofftonne favorisiert.
Soweit aus den geschilderten Gründen in einem ersten Schritt hierzu die
Einführung der gelben Tonne sinnvoll und erforderlich ist, sollte ein entsprechender
Beschluss gefasst werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.