-Durchführungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der im
Finanzplan des Produktes 13.01.02 -Öffentliche
Grünanlagen, Waldflächen, Forstwirtschaft- zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe
von 50.000,00 € eine Maschine zur nassthermischen Unkrautbeseitigung im Heißwasser-/Heißwasser-Schaumverfahren
zu beschaffen.“
Auf Grund des Verbotes des Einsatzes von
Unkrautvernichtungsmitteln (Glyphosat) hat der Bewuchs von Geh- und Radwegen
sowie Freiflächen mit Unkraut stark zugenommen. Die manuelle, maschinelle oder
thermische Bekämpfung mit Wildkrautbürste oder Abflammgerät ist sehr personal-
und zeitintensiv und erreicht nicht die gewünschten Effekte. Der verstärkte
Einsatz der Kleinkehrmaschine führt zwar zu einem besseren Gesamtergebnis. Der
Einsatz stößt allerdings bei wassergebundenen Flächen und schlecht oder gar
nicht erreichbaren Flächen an seine Grenzen. Bereits seit einigen Jahren ist
daher beabsichtigt, die Bekämpfung des Unkrautes mittels Heißwasser-/Heißwasser-Schaumverfahren
durchzuführen. Die nassthermischen Verfahren zur Unkrautbeseitigung arbeiten
ohne erhöhten Wasserdruck. Fast siedend heißes Wasser wird auf die zu
behandelnden Flächen aufgebracht. Das Eiweiß im Vegetationspunkt gerinnt, die
Pflanzen sterben ab. Durch das gleichzeitige Aufbringen eines Schaumteppichs
wird das Abkühlen des Wassers verlangsamt, so dass die Hitze länger und damit
intensiver an der Pflanze wirkt. Umliegende Unkrautsamen werden mit erfasst.
Aufgebrachter Schaum löst sich nach kurzer Zeit völlig rückstandsfrei auf. Das
Heißwasser-Schaumverfahren ist für befestigte Freiflächen ebenso geeignet wie
für lose Beläge, Kiesbetten und Sandwege.
Durch den Einsatz der Maschine könnten Unkräuter
auf allen öffentlichen Flächen der Stadt (Spielplätze, Sportanlagen, Friedhöfe,
Geh- und Radwege) effektiv bekämpft werden.
Einen weiteren Einsatzbereich der Maschine stellt
die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners dar. Durch das Aufbringen von
heißem Wasser in Verbindung mit einem heißen Schaumteppich auf die Nester,
werden die Larven abgetötet und die Brennhaare verklebt. Durch das Abfließen
des Schaums werden auch umliegende Brennhaare mitgenommen und somit entfernt.
Die abgeflossenen Brennhaare verlieren ihr Gefahrenpotenzial und sind nicht
mehr gesundheitsschädlich. Die bisherige Entsorgung der aufgenommenen Nester
als Sondermüll entfällt.
Insgesamt wurden im Jahr 2019 über 30.000,00 € für
die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners u. a. für den Einsatz von
Fremdfirmen aufgewandt. Durch den Einsatz der Maschine könnten die
Reaktionszeiten bei der Bekämpfung des EPS verringert werden.
Im Haushaltsplan 2019 stehen unter dem Produkt
13.01.02 -öffentliche Grünanlagen,
Waldflächen, Forstwirtschaft- im
Finanzplan insgesamt 50.000,00 € für die Beschaffung von beweglichem Vermögen
zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der bisher getätigten Markterkundung kann
eine mit entsprechendem Zubehör ausgestattete Maschine für ein nassthermisches
Verfahren zur Unkrautbeseitigung im Rahmen dieses Betrages beschafft werden.
Zuständig für die Entscheidung ist der
Infrastrukturausschuss.