Betreff
Beschaffung einer Maschine zur Unkrautbeseitigung und Bekämpfung des Eichenprozessionsspinner mit Heißwasser-/Heißwasser-Schaumverfahren
-Durchführungsbeschluss-
Vorlage
10/497/2019
Aktenzeichen
10 871-00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der im Finanzplan des Produktes 13.01.02  -Öffentliche Grünanlagen, Waldflächen, Forstwirtschaft-  zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von 50.000,00 € eine Maschine zur nassthermischen Unkrautbeseitigung im Heißwasser-/Heißwasser-Schaumverfahren zu beschaffen.“


Auf Grund des Verbotes des Einsatzes von Unkrautvernichtungsmitteln (Glyphosat) hat der Bewuchs von Geh- und Radwegen sowie Freiflächen mit Unkraut stark zugenommen. Die manuelle, maschinelle oder thermische Bekämpfung mit Wildkrautbürste oder Abflammgerät ist sehr personal- und zeitintensiv und erreicht nicht die gewünschten Effekte. Der verstärkte Einsatz der Kleinkehrmaschine führt zwar zu einem besseren Gesamtergebnis. Der Einsatz stößt allerdings bei wassergebundenen Flächen und schlecht oder gar nicht erreichbaren Flächen an seine Grenzen. Bereits seit einigen Jahren ist daher beabsichtigt, die Bekämpfung des Unkrautes mittels Heißwasser-/Heißwasser-Schaumverfahren durchzuführen. Die nassthermischen Verfahren zur Unkrautbeseitigung arbeiten ohne erhöhten Wasserdruck. Fast siedend heißes Wasser wird auf die zu behandelnden Flächen aufgebracht. Das Eiweiß im Vegetationspunkt gerinnt, die Pflanzen sterben ab. Durch das gleichzeitige Aufbringen eines Schaumteppichs wird das Abkühlen des Wassers verlangsamt, so dass die Hitze länger und damit intensiver an der Pflanze wirkt. Umliegende Unkrautsamen werden mit erfasst. Aufgebrachter Schaum löst sich nach kurzer Zeit völlig rückstandsfrei auf. Das Heißwasser-Schaumverfahren ist für befestigte Freiflächen ebenso geeignet wie für lose Beläge, Kiesbetten und Sandwege.

 

Durch den Einsatz der Maschine könnten Unkräuter auf allen öffentlichen Flächen der Stadt (Spielplätze, Sportanlagen, Friedhöfe, Geh- und Radwege) effektiv bekämpft werden.

 

Einen weiteren Einsatzbereich der Maschine stellt die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners dar. Durch das Aufbringen von heißem Wasser in Verbindung mit einem heißen Schaumteppich auf die Nester, werden die Larven abgetötet und die Brennhaare verklebt. Durch das Abfließen des Schaums werden auch umliegende Brennhaare mitgenommen und somit entfernt. Die abgeflossenen Brennhaare verlieren ihr Gefahrenpotenzial und sind nicht mehr gesundheitsschädlich. Die bisherige Entsorgung der aufgenommenen Nester als Sondermüll entfällt.

 

Insgesamt wurden im Jahr 2019 über 30.000,00 € für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners u. a. für den Einsatz von Fremdfirmen aufgewandt. Durch den Einsatz der Maschine könnten die Reaktionszeiten bei der Bekämpfung des EPS verringert werden.

 

Im Haushaltsplan 2019 stehen unter dem Produkt 13.01.02  -öffentliche Grünanlagen, Waldflächen, Forstwirtschaft-  im Finanzplan insgesamt 50.000,00 € für die Beschaffung von beweglichem Vermögen zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der bisher getätigten Markterkundung kann eine mit entsprechendem Zubehör ausgestattete Maschine für ein nassthermisches Verfahren zur Unkrautbeseitigung im Rahmen dieses Betrages beschafft werden.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.