Betreff
Umbau Schulsporthalle der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Grundschule in Füchtorf
- Vorstellung der Planfortschreibung -
Vorlage
60/244/2019
Aktenzeichen
60 634-20
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, für den Umbau der Schulsporthalle der Grundschule Füchtorf einen Förderantrag gemäß dem Förderprogramm „Dorferneuerung 2019“ zu stellen. Die Haushaltsmittel für den Umbau sollen im Haushalt 2020 eingeplant werden. Den für die Antragstellung nötigen Planänderungen wird zugestimmt.“

 

 


In den Sitzungen des Ortsausschusses Füchtorf am 25.03.2019 (TOP 3) sowie des Infrastrukturausschusses am 28.03.2019 (TOP 5) ist seitens des Architekten Herrn Markus Schöfbeck vom Planungsbüro Göttker & Schöfbeck aus Ostbevern die Fortschreibung der Pläne zum Umbau der Schulsporthalle an der Grundschule Füchtorf erläutert worden.

                                                                                    

Nachfolgernder Beschluss ist seinerzeit gefasst worden:

 

„Auf der Grundlage der Präsentation des Architekturbüros Göttker & Schöfbeck, Ostbevern, vom 25.03.2019 mit den überarbeiteten Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Präsentation vom 18.02.2019 wird der Umbaumaßnahme vorbehaltlich der Finanzierung zugestimmt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss bzw. der Rat wird gebeten, die notwendigen Mittel überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.“

 

In der Zwischenzeit hat die Verwaltung geprüft, inwiefern für diese Maßnahme Fördermittel in Frage kommen können. Nach Gesprächen mit der Bezirksregierung Münster könnte das Förderprogramm „Dorferneuerung 2019“ einschlägig werden. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Vorkonzept der Stadt für die Nachnutzung der Turnhalle nur in Teilen förderfähig sein kann. Ziel einer Förderung wäre nach den Fördergrundsätzen „die Schaffung von Orten und Gebäuden der Begegnung und des sozialen Austausches und damit die Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements“. Ausdrücklich nicht förderfähig sind hiernach hingegen Räumlichkeiten für einen festgelegten Nutzer (z.B. ein Vereinsheim) oder für schulische Zwecke.

 

Gegenstand der Förderung muss jedoch nicht das gesamte Gebäude sein, vorstellbar ist auch, dass nur für einen Teil der alten Turnhalle eine Zuwendung gewährt wird. Hierbei muss jedoch klar abgegrenzt werden, welche Räume später als sogenannte „Dorfgemeinschaftsräume Füchtorf“ der Zweckbindung unterliegen. Die maximale Fördersumme ist begrenzt auf 250.000 €.

 

In einem ersten Schritt hat das Architekturbüro Göttker & Schöfbeck seine Planung leicht angepasst und ein Nutzungskonzept erstellt (s. Anlage). Diese Planung müsste für eine Beantragung von Fördermitteln noch einmal mit der Bezirksregierung abgestimmt werden, so dass dann ggfls. ein entsprechender Förderantrag gestellt werden kann.

 

Anträge für das Förderprogramm „Dorferneuerung 2019“ müssen bis zum 30.09.2019 gestellt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt einzuplanen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.