- Vorstellung der Planfortschreibung -
Vorschlag der Verwaltung:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, für den Umbau der Schulsporthalle der Grundschule Füchtorf
einen Förderantrag gemäß dem Förderprogramm „Dorferneuerung 2019“ zu stellen.
Die Haushaltsmittel für den Umbau sollen im Haushalt 2020 eingeplant werden. Den
für die Antragstellung nötigen Planänderungen wird zugestimmt.“
In
den Sitzungen des Ortsausschusses Füchtorf am 25.03.2019 (TOP 3) sowie des
Infrastrukturausschusses am 28.03.2019 (TOP 5) ist seitens des Architekten
Herrn Markus Schöfbeck vom Planungsbüro Göttker & Schöfbeck aus Ostbevern
die Fortschreibung der Pläne zum Umbau der Schulsporthalle an der Grundschule
Füchtorf erläutert worden.
Nachfolgernder
Beschluss ist seinerzeit gefasst worden:
„Auf
der Grundlage der Präsentation des Architekturbüros Göttker & Schöfbeck,
Ostbevern, vom 25.03.2019 mit den überarbeiteten Veränderungen gegenüber der
ursprünglichen Präsentation vom 18.02.2019 wird der Umbaumaßnahme vorbehaltlich
der Finanzierung zugestimmt.
Der
Haupt- und Finanzausschuss bzw. der Rat wird gebeten, die notwendigen Mittel
überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.“
In
der Zwischenzeit hat die Verwaltung geprüft, inwiefern für diese Maßnahme
Fördermittel in Frage kommen können. Nach Gesprächen mit der Bezirksregierung
Münster könnte das Förderprogramm „Dorferneuerung 2019“ einschlägig werden.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Vorkonzept der Stadt für die
Nachnutzung der Turnhalle nur in Teilen förderfähig sein kann. Ziel einer
Förderung wäre nach den Fördergrundsätzen „die Schaffung von Orten und Gebäuden
der Begegnung und des sozialen Austausches und damit die Stärkung des bürgerschaftlichen
und ehrenamtlichen Engagements“. Ausdrücklich nicht förderfähig sind hiernach
hingegen Räumlichkeiten für einen festgelegten Nutzer (z.B. ein Vereinsheim)
oder für schulische Zwecke.
Gegenstand
der Förderung muss jedoch nicht das gesamte Gebäude sein, vorstellbar ist auch,
dass nur für einen Teil der alten Turnhalle eine Zuwendung gewährt wird.
Hierbei muss jedoch klar abgegrenzt werden, welche Räume später als sogenannte
„Dorfgemeinschaftsräume Füchtorf“ der Zweckbindung unterliegen. Die maximale
Fördersumme ist begrenzt auf 250.000 €.
In
einem ersten Schritt hat das Architekturbüro
Göttker & Schöfbeck seine Planung leicht angepasst und ein Nutzungskonzept
erstellt (s. Anlage). Diese Planung müsste für eine Beantragung von
Fördermitteln noch einmal mit der Bezirksregierung abgestimmt werden, so dass
dann ggfls. ein entsprechender Förderantrag gestellt werden kann.
Anträge
für das Förderprogramm „Dorferneuerung 2019“ müssen bis zum 30.09.2019 gestellt
werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt einzuplanen.
Zuständig
für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.