Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg - Anpassung an die Vorgaben des Regionalplanes Münsterland - Sachlicher Teilplan Energie - zur Nutzung der Windenergie
-Bericht über den Verfahrensstand-
Vorlage
60/241/2019
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

In verschiedenen Sitzungen des Ortsausschusses Füchtorf, des Infrastrukturausschusses sowie des Rates der Stadt Sassenberg ist über den mit zeitigem Verfahrensstand einschließlich der zwischenzeitlich abgeschlossenen Artenschutzprüfung I (ASP I) berichtet worden.

 

Hinsichtlich der Fortführung des Planverfahrens zur Aufstellung eines sachlichen Teilplanes „Windenergie“ haben zwischenzeitlich verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, stattgefunden, auch auf der Grundlage der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP).

 

Festzuhalten bleibt, dass der Landtag NRW in seiner Sitzung am 12.07.2019 den neuen LEP beschlossen hat. Damit hat der dort verankerte neue „1.500 Meter Grundsatz“ zu den Siedlungsbereichen Rechtskraft erlangt. Hierauf wird nun seitens des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, Herr Michael Ahn für die Sitzungen des Ortsausschusses Füchtorf am 16.09.2019 sowie des Infrastrukturausschusses am 25.09.2019 eine entsprechende Ausarbeitung zur „Steuerung der Windenergienutzung“ mit folgenden Schwerpunkten erarbeiten:

 

-       Der sich an dem Regionalplan Münsterland Teilabschnitt Energie bislang für die Stadt Sassenberg ergebende Planungszwang könnte entfallen, da der Eignungsbereich Sassenberg – Süd nicht mehr dem LEP– Grundsatz entspricht. Betroffen davon ist die ursprünglich im Regionalplan vorgesehene Windvorangfläche Sassenberg 3.

 

Herr Ahn vom Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird sowohl in der Sitzung des Ortsausschusses Füchtorf am 16.09.2019 als auch in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 25.09.2019 vortragen und für Fragen zur Verfügung stehen.