Vorschlag der Verwaltung:
Die Einrichtung eines beidseitigen Parkverbotes wird
aufgrund der genügend groß bemessenen Gewerbeerschließungsanlage „Daimlerring“
abgelehnt, zumal das Straßenverkehrsrecht ohnehin behinderndes Parken
verbietet.“
Mit Email vom 02.07.2019 ist seitens des Anliegers
Daimlerring 7 in Sassenberg ein Antrag auf Einrichtung einer beidseitigen
Parkverbotszone vor dem vorgenannten Werbegebietsgrundstück der Stadt
Sassenberg zugeleitet worden. Als Begründung wird ausgeführt, dass durch
Lagervermietungen vermehrt LKW Bewegungen auf dem Grundstück Daimlerring 7 zu
verzeichnen sind. Dieses führe im Bereich der Zufahrt bei parkenden LKW´s
hinsichtlich des Anlieferverkehrs zu Problemen.
Hinsichtlich der Situation vor Ort ist dieser Vorlage
ein aktuelles Luftbild im Bereich des Daimlerrings beigefügt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.