-Vereinfachte Änderung für das Grundstück westlich der Besitzung Christian-Rath-Straße 4-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung der Bebauungspläne „Südlich der Christan-Rath-Straße“ und
„Wasserstraße“ gem. § 13 BauGB erfolgt der gemäß der in der Anlage….
beigefügten Änderungssatzung.“
Seitens des Architekturbüros Spiekermann, Beelen, ist
mit Schreiben vom 16.08.2019 zur Verwirklichung von zwei Mehrfamilienhäusern
mit je 10 Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung Sassenberg, Flur 16,
Flurstück 237 teilweise ein Antrag auf vereinfachte Änderung der Bebauungspläne
„Südlich der Christan-Rath-Straße“ und „Wasserstraße“ der Stadt Sassenberg
zugeleitet worden. Hingewiesen worden ist darauf, dass in enger Abstimmung mit
dem Kreisbauamt Warendorf die nachfolgend aufgeführten Änderungspunkte aufgrund
des erhöhten Flächenbedarfs an befestigten Verkehrsflächen auf dem Grundstück
erforderlich werden:
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Anhebung der
Grundflächenzahl von derzeit 0,4 auf 0,5.
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Die
Geschossflächenzahl bleibt mit 0,8 im Rahmen der festgesetzten
Zweigeschossigkeit erhalten.
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Die überbaubaren
Grundstücksflächen sollten in diesem Zusammenhang im Rahmen der Gesamtplanung
geringfügig angepasst werden.
Sonstige städtebauliche Belange im Rahmen der
vorgenannten Bebauungspläne sind nicht betroffen, zumal im Rahmen der
Mischgebietsausweisung (MI) bereits auf dem Grundstück Christian-Rath-Straße 4
nahezu identische Mehrfamilienhäuser mit je 10 Wohneinheiten entstanden sind.
Aufgrund des dringend benötigten Wohnraumes sollten den geringfügigen
Änderungspunkten zu den vorgenannten Bebauungsplänen auch unter der Maßgabe der
Zulässigkeit von Nebenanlagen (Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder bzw.
Müllgefäße) außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugestimmt werden.
Das Gebäude mit vier Wohneinheiten (Haus 3) ist
derzeit nur nachrichtlich dargestellt und wird im Rahmen der laufenden 4.
Änderung zum Bebauungsplan „Südlich der Christian-Rath-Straße“ berücksichtigt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.