Vorschlag der Verwaltung:
Alternative 1:
Der
Antrag des Gewerbevereines Sassenberg e. V. vom 04.06.2019 auf Beschilderung
von Parkplätzen in der Sassenberger Innenstadt hinsichtlich der Regelungen zum
unterbinden des „Dauerparkens“ wird abgelehnt, da durch diesbezügliche
Regelungen eine Verlagerung des Parkens in die benachbarten Wohnstraßen
befürchtet wird und somit weitere Regelungen in den angrenzenden Wohngebieten
hinsichtlich des „Dauerparken“ als Präzedenzfälle hervorgerufen werden können.
Alternative
2:
„Dem
Antrag des Gewerbevereines Sassenberg e. V. auf Beschilderung von Parkplätzen
in der Sassenberger Innenstadt für die Bereiche Klingenhagen, Drostenstraße und
Von-Galen-Straße wird entsprochen. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger
Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf entsprechende
Regelungen zu einer überwachten Parkraumbewirtschaftung zu erarbeiten. Über das
Ergebnis der Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt ist in einer der nächsten
Sitzungen des Infrastrukturausschusses weiter zu berichten.“
Mit Schreiben vom 04.06.2019 ist der Stadt Sassenberg
der Antrag des Gewerbevereines Sassenberg auf Beschilderung von Parkplätzen in
der Sassenberger Innenstadt zur Regelung des „Dauerparkens“ insbesondere von
Mitarbeiterin der gewerblichen Betriebe im Bereich Klingenhagen, Drostenstraße
und Von-Galen-Straße zugeleitet worden. Antrag des Gewerbevereines Sassenberg
e. V. vom 04.06.2019 zu dieser Vorlage als Kopie beigefügt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.