-Erweiterungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag der Verwaltung:
Im Rahmen einer zweiten Erweiterung zum Bebauungsplan
„Industrie- und Gewerbegebiet Füchtorfer Straße“ erfolgt eine geringfügige
Korrektur/Erweiterung des Geltungsbereiches nach südosten hin gemäß der
beigefügten Anlagen .
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden
Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgt im
Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3
Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Mit Email vom 17.07.2019 ist seitens des
Architekturbüros Böckenhüser, Warendorf, für die Firma Scheffer Füchtorfer
Straße 60 48336 Sassenberg ein Antrag auf eine geringfügige Korrektur des
Geltungsbereiches des oben genannten Bebauungsplanes nach südosten hin
vorgelegt worden. Als Begründung hierzu ist angeführt worden, dass im südlichen
Teilbereich des gesamten Betriebsgeländes der Firma Scheffer ein Lager gemäß
Entwicklungs- Lageplan Juli 2019, welcher dieser Vorlage beigefügt ist, folgen
soll. Im Rahmen der geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereiches ist eine
Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.