-Beschluss über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen-
Vorschlag der Verwaltung:
Über die während der frühzeitigen Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen,
Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage …… im Protokoll dargestellt
beschlossen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses vom 06.06.2019 –Pkt. 5 d. N.- wonach die Verwaltung
beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §
4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Parallel zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
mit Schreiben vom 08.07.2019 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 20.08.2019
durchgeführt worden.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Infrastrukturausschuss.