-Beschluss über die während der frühzeitigen Bürgerteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen-
Vorschlag der Verwaltung:
Über die während der frühzeitigen Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen,
Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage …… im Protokoll dargestellt
beschlossen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses vom 06.06.2019 –Pkt. 4 d. N.- wonach die Verwaltung
beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §
4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und
Industriegebiet südlich der Ravensberger Straße“ in Füchtorf und der hiermit
korrespondierenden 53. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 20.07.2019 bis zum
19.08.2019 –einschließlich- durchgeführt worden. Anregungen, Bedenken und
Hinweise sind seitens der Bürgerinnen und Bürger nicht vorgetragen worden.
Parallel zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit
Schreiben vom 08.07.2019 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 20.08.2019
durchgeführt worden.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Infrastrukturausschuss.