-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 3
Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und
Hinweise wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Der Bebauungsplan „Südlich
des Antegoren“ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666/SGV. NRW.2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2018
(GV. NRW. S. 759, ber. 2019 S.23) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI.I S. 3634) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der
Beschlussfassung teilgehabt.“
DBgm.
Dü.
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich des
Antegoren“ zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen wird das letzte Verfahren zur
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4
Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.08.2019 bis zum 13.09.2019 –einschließlich-
durchgeführt.
Zuständig für die Beschlussfassung über die während
der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Anregungen, Bedenken und
Hinweise ist der Rat.