Betreff
Bebauungsplan "Südlich des Antegoren"
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/231/2019
Aktenzeichen
60 622-21/62
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan „Südlich des Antegoren“ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW.2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2018 (GV. NRW. S. 759, ber. 2019 S.23) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI.I S. 3634) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 

 

 

DBgm.

 

Dü.


Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich des Antegoren“ zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen wird das letzte Verfahren zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.08.2019 bis zum 13.09.2019 –einschließlich- durchgeführt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Rat.