-Berichtung zum Immissionsgutachten-
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
21.02.2019 –Pkt. 5 d. N.- ist der Beschluss über die während der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Anregungen, Bedenken und Hinweise erfolgt. Seitens des Landesbetriebes
Straßenbau NRW ist in diesem Zusammenhang ausgeführt worden, dass gegen die
Planungen grundsätzliche Bedenken nicht vorgetragen werden. Im Rahmen des
Planfortganges sei jedoch eine Immissionsbetrachtung unumgänglich.
Zwischenzeitlich hat hinsichtlich der vorgenannten
Immissionsbetrachtung aufgrund der Nähe der östlich verlaufenden Umgehungsstraße
im Zuge der B 475 mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Münster, eine
Besprechung stattgefunden. Festzuhalten bleibt, dass auf der Grundlage dieser
Besprechung zwischenzeitlich seitens der Ingenieurgesellschaft nts, Münster,
eine vorläufige Immissionsbetrachtung der Stadt Sassenberg zugeleitet worden
ist. Diese Immissionsbetrachtung ist darauf hin dem Landesbetrieb Straßenbau
mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet worden.
Über das Ergebnis der Abstimmung wird in den Sitzungen
des Ortausschusses Füchtorf am 16.09.2019 sowie des Infrastrukturausschusses am
25.09.2019 berichtet.