Betreff
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 an den Rat
Vorlage
20/470/2018
Aktenzeichen
20 913-02
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Bürgermeister leitet dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 zur Feststellung zu. Der Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung nach § 59 Abs. 3 GO NRW sowie den weiteren gesetzlichen Vorschriften verwiesen.“


Meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

seit dem Haushaltsjahr 2010 ist für unsere Jahresabschlüsse ein regelmäßiges Auf und Ab der Ergebnisse festzustellen – Jahresüberschüsse und Jahresfehlbeträge wechseln sich ab. In jedem „geraden“ Kalenderjahr wies dabei die Ergebnisrechnung ein Minus aus, in jedem „ungeraden“ Jahr ein Plus. 2017 wäre also dieser Abfolge nach wieder ein Überschuss zu erwarten, uns das trifft tatsächlich auch so zu.

 

Und so freue ich mich, Ihnen heute den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 zuleiten zu dürfen.

 

Ein positiver Abschluss – das heißt nicht nur, dass ein struktureller Haushaltsausgleich gelungen ist, sondern auch, dass die im  Rahmen von Defiziten in der Vergangenheit beanspruchten Rücklagen wieder etwas aufgestockt werden können. Damit denke ich an die Ausgleichsrücklage, deren Verfügbarkeit zukünftig zumindest einen fiktiven Haushaltsausgleich sichern kann.

 

In den vergangenen Jahren mussten wir regelmäßig Jahresüberschüsse, die der Ausgleichsrücklage zugeführt werden konnten, gedanklich schon für absehbare Haushaltsfehlbeträge des Folgejahres „reservieren“. Aktuell ist die Perspektive besser, wie ich vorhin im Rahmen des Berichtes über die Finanzlage für das Haushaltsjahr 2018 dargelegt habe. Die kommenden Monate werden deutlicher erkennen lassen, ob sich die Prognose verfestigt, dass auch das Haushaltsjahr 2018 wird positiv abgeschlossen werden können.

 

Doch nun näher zum Jahresabschlussentwurf 2017, zunächst in mit einigen wichtigen Kernfeststellungen:

 

Im Saldo der Erträge und Aufwendungen weist das Rechnungsergebnis 2017 einen Jahresüberschuss in Höhe von 575.493,32 Euro aus. Bei einem Plan-Fehlbetrag für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 2.333.450,00 Euro besteht damit eine erhebliche Verbesserung in der Haushaltsausführung gegenüber der Haushaltsplanung um 2.908.943,32 Euro. Die Ausgleichsrücklage könnte damit von 1.469.490,55 Euro auf 2.044.983,87 Euro erhöht werden.

 

Eine Kreditaufnahme für Investitionen erfolgte nicht. Möglich und vorgesehen war nach der Haushaltssatzung 2017 eine Kreditierung in Höhe von 2.720.000,00 Euro. Auf Grund der verminderten Investitionsauszahlungen im Jahr 2017 fiel die Kreditaufnahme aus.

 

Liquiditätskredite waren - wie schon in Vorjahren - auch im Laufe des vergangenen Haushaltsjahres erforderlich. Insgesamt wurden 2.077.000,00 Euro aufgenommen und bereits im selben Jahr wieder zurückgezahlt, so dass in der Bilanz zum 31.12. keine Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten auszuweisen sind.


Die Liquidität hat sich viel positiver entwickelt, als nach der Haushaltsplanung angenommen. Zum Schluss des Jahres lag der Stand der liquiden Mittel bei 2.651.282,28 Euro, nach der Haushaltsplanung war ein Liquiditätskreditbedarf von  803.500,00 Euro angenommen.

 

Das ist also das Abschlussergebnis 2017 in Kürze.

 

Im Folgenden möchte ich Ihnen gerne näher darstellen, wie das verbesserte Ergebnis zu Stande kam.

 

Die folgende Tabelle weist in tausend Euro (TEUR) alle Abweichungen zwischen Ergebnisplanung und -rechnung aus. Lediglich zu den höchsten Abweichungen möchte ich  Ihnen kurz die Gründe benennen das sind bei den Erträgen die Positionen „Steuern und ähnliche Abgaben“ sowie „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ und bei den Aufwendungen die Positionen „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ sowie „Transferaufwendungen“.

 

Ausführlichere Erläuterungen enthalten wiederum vor allem der Anhang und der Lagebericht zum Jahresabschluss, auf die ich an dieser Stelle verweisen darf. Hier finden Sie auch die folgenden Tabellen wieder.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben wurde der Ansatz für Gewerbesteuern um 1,066 Mio. Euro überschritten. Allein mit der Plan/Ist-Abweichung bei dieser Teilposition ist die Gesamtabweichung bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“ erklärt – bei den übrigen Teilpositionen wurde mit dem Ergebnis der jeweilige Ansatz ziemlich genau getroffen.

 

Unter den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen fiel die Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gegenüber den getroffenen Annahmen aus der Haushaltsplanung insbesondere im Hinblick auf die angenommene Steigerung der abrechnungsfähigen zugewiesenen Personen um 454 tausend Euro geringer aus. Weitere Mindererträge sind für die sonstigen Zuweisungen vom Land für laufende Zwecke festzustellen, und zwar -531 tausend Euro. Hier sind im Wesentlichen die nicht zum Tragen gekommene Zuweisung für die Renaturierung der Bever im Bereich Harkotten mit -416 tausend Euro und der geringere Einsatz von Mitteln der Schul- und Bildungspauschale für konsumtive Zwecke mit -132 tausend Euro zu erwähnen. Ein höherer Mehrbetrag entfällt demgegenüber auf die Betriebskostenzuschüsse des Kreises Warendorf für die städtischen Kindertagesstätten in Höhe von 135 tausend Euro.

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist der Mittelbedarf für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen gegenüber der Haushaltsplanung um 463 tausend Euro geringer ausgefallen. Der Plan 2017 sah beispielsweise noch die Sanierung des vorhandenen Mehrzweckgebäudes am Feldmarksee mit 187 tausend Euro vor, die wegen des jetzt vorgesehenen Ersatz-Neubaus nicht geleistet wurden. Für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurde der Gesamtansatz um 72 tausend Euro unterschritten. Auch die Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen fielen geringer aus, hier um 246 tausend Euro. 207 tausend Euro hiervon entfallen bereits auf weniger Kosten für Planung und Vermessung.

 

Zu den Transferaufwendungen sind im Plan/Ist-Vergleich nachfolgende erhebliche Abweichungen festzustellen: 1,123 Mio. Euro weniger als geplant waren für die unterschiedlichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erbringen. Die Ansätze sind für das Haushaltsjahr 2017 auf der Grundlage der Flüchtlingszugangszahlen der Vorjahre unter immer noch sehr vagen Annahmen eher vorsichtig gebildet worden und wurden dann in diesem Umfang nicht benötigt. Für die Unterposition der sonstigen Transferaufwendungen ohne Gegenleistungsverpflichtung wurde der Gesamtansatz um 602 tausend Euro ebenfalls erheblich unterschritten. Ausschlaggebend war dabei vor allem der Minderaufwand für die schon angesprochene, noch nicht umgesetzte Renaturierung der Bever im Bereich Harkotten in Höhe von 520 tausend Euro. Weiter wurde beispielsweise auch der gebildete Ansatz für die Beteiligung am flächendeckenden Breitbandausbau in den unterversorgten Außenbereichen zu dem bewilligten Förderantrag des Kreises Warendorf noch nicht beansprucht, was ein Minus von 40 tausend Euro ausmacht. Die Mittel für die städtische Beteiligung an dem Projekt werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019 erneut eingeplant, wobei Höhe und Verteilung der Eigenanteile zwischen dem Kreis und den Kommunen des Kreises sowie die zeitliche Streckung noch im Detail abzustimmen sind.

 

Mehrbeträge haben sich demgegenüber für die Gewerbesteuerumlagen in Folge des gestiegenen Gewerbesteueraufkommens ergeben, und zwar um +241 tausend Euro.

 

 

Meine Damen und Herren,

 

nun wiederum ein kurzer Blick auf die zweite wichtige Haushaltskomponente, die Finanzplanung bzw.  -rechnung, die die Zahlungsströme deutlich werden lässt.

 

Auch hier zum vollständigen Überblick die Tabelle mit allen Positionen des Haushalts. Näher eingehen möchte ich wiederum nur auf die größeren Plan/Ist-Abweichungen, und auch hier - wie in den Vorjahren - nur auf die Abwicklung der investiven Einzahlungen  und Auszahlungen einschließlich der Kreditwirtschaft. Für den konsumtiven Bereich ergeben sich die höheren Abweichungen bei den Einzahlungen und Auszahlungen in der Regel analog zu den höheren Abweichungen bei den Erträgen und Aufwendungen, auf die ich schon eingegangen bin.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Wie Sie sehen können, ergaben sich bei allen Teilpositionen der investiven Finanzrechnung Verbesserungen. Bei den investiven Einzahlungen fielen diese Verbesserungen bei Weitem nicht so ausgeprägt aus, wie bei den Auszahlungen.

 

Bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen liegt die Gesamt-Ansatzunterschreitung bei 1,729 Mio. Euro. Der im vergangenen Jahr weiterhin noch nicht umgesetzte Neubau des Funktionsgebäudes „Piratenschiff“ am Feldmarksee stellt hiervon allein 500 tausend Euro. Für die Erweiterung der Mensa an der Sekundarschule am Standort II fielen lediglich vorlaufende Kosten an, so dass der gebildete Ansatz um 479 tausend Euro nicht ausgeschöpft wurde. Höhere Beträge wurden für die Erweiterung der Kindertagesstätte  „Wolke 7“ geleistet, aber auch hier mussten im folgenden Haushalt für die Weiterführung der Maßnahme Mittel neu veranschlagt werden: 263 tausend Euro sind aus dem Ansatz 2017 nicht verausgabt worden.

 

Das sind für die Verbesserungen bei den Bauauszahlungen im Plan/Ist-Vergleich 2017 drei Beispiele aus dem Hochbau, die gleichzeitig deutlich machen, dass wir unser Investitionsprogramm - wenn auch mitunter mit zeitlicher Verzögerung aus verschiedenen Gründen - nach und nach abarbeiten. Die Kita-Erweiterung „Wolke 7“ ist mittlerweile abgeschlossen, die Erweiterung der Mensa an der Sekundarschule macht sichtbar Fortschritte und wir alle dürfen uns auf einen baldigen Baustart für unser „Piratenschiff“ freuen.

 

Auch im Straßenbau sind gegenüber der Planung deutlich weniger Bauauszahlungen geleistet worden: 325 tausend Euro waren es hier. Allein 179 tausend Euro entfallen hiervon auf die Baustraßen im Baugebiet „Südlich der Lohmannstraße“, die erst in diesem Jahr ausgebaut wurden und nun vor wenigen Wochen fertig geworden sind. Mittlerweile wachsen in dem Baugebiet schon die ersten Häuser in die Höhe.

 

Die zweithöchste Abweichung im Auszahlungsbereich liegt mit -967 tausend Euro bei den Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.

 

Für den städtischen Bauhof wurde keine der vorgesehenen größeren Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen getätigt, was hier zu einer Minderauszahlung von insgesamt 233 tausend Euro führte.

 

Die Beschaffungstätigkeit für den Feuer- und Bevölkerungsschutz blieb mit den dortigen Auszahlungen um 434 tausend Euro unter der Gesamtermächtigung. 297 tausend Euro machte dabei bereits der Kauf des TLF 4000 für den Löschzug Sassenberg aus, der sich bis in dieses Jahr hinzog.

 

177 tausend Euro an Minderauszahlungen fielen in den Bereich „Schulen“, insbesondere die noch nicht erfolgte Einrichtung der jetzt in baulicher Erweiterung befindlichen Mensa der Sekundarschule ist hier anzusprechen.

 

Zuletzt bleiben noch die geringeren Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden mit 443 tausend Euro anzusprechen. Hier haben wir Ende vergangenen  Jahres zwar einen Kaufvertrag für ein weiteres Gebäude zur Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber geschlossen, Auszahlungen hierfür fielen aber 2017 noch nicht an, so dass der Pauschalansatz von 500 tausend Euro vollständig unangetastet blieb. Demgegenüber wurden im Rahmen des Gesamtbudgets landwirtschaftliche Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben, was nicht gezielt mit einer Auszahlungsermächtigung beplant war.

 

 

Meine Damen, meine Herren,

 

sehr hohe Abweichungen zwischen Haushaltsplanung und -ausführung ergaben sich auch in der allgemeinen Finanzwirtschaft, also bei den Einzahlungen und Auszahlungen zu Investitions- und Liquiditätskrediten, beides habe ich schon angesprochen.

 

Durch die nicht erfolgte Kreditaufnahme für Investitionen ergibt sich eine Abweichung von der geplanten Einzahlung um 2,720 Mio. Euro.

 

Die nicht zu planenden, aufgenommenen und zurückgezahlten Liquiditätskredite sind mit Plan-Abweichungen von Plus bzw. Minus 2,077 Mio. Euro in der Tabelle ausgewiesen.

 

Ein Blick auf die letzte Zeile der Tabelle zeigt, dass im Jahr 2017 im Saldo aller Positionen nicht - wie in der Haushaltsplanung prognostiziert - Liquidität in einer Größenordnung von 1,903 Mio. Euro abgeflossen ist, sondern dass sogar Liquidität in einem Umfang von 1,534 Mio. Euro zugeflossen ist. Das bedeutet also eine erhebliche Verbesserung um 3,437 Mio. Euro.

 

 

Meine Damen, meine Herren,

 

zuletzt möchte ich Ihnen auch in diesem Jahr kurz die städtische Bilanz zum 31.12.2017 näherbringen. Zum Vergleich mit der Bilanz des vorangegangenen Stichtages sind den aktuellen Bilanzwerten zum 31.12.2017 in der folgenden Übersicht die Bilanzwerte zum 31.12.2016 gegenüber gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Bilanzsumme hat zum 31.12.2017 im Vergleich zum Vorjahresbilanzstichtag um 765 TEUR zugenommen.

 

Der Bilanzwert bei den Sachanlagen ist vom Stichtag 31.12.2016 zum Stichtag 31.12.2017 um 1,078 Mio. Euro zurückgegangen. Die Anlagenzugänge haben also die Anlagenabgänge sowie den durch Abschreibungen abgebildeten Werteverzehr  nicht kompensieren können. Das zeigt auch die im Lagebericht ermittelte Kennzahl der Investitionsquote, die für 2017 mit etwa 65 % deutlich unter der “Substanz-Halte-Marke” von 100 % liegt. Für das laufende Jahr und das kommende Jahr wird das aber wegen der großen Bauvorhaben sicherlich wieder anders aussehen.

 

Vergleichsweise hohe Bewegungen vollzogen sich 2017 unter der Position „Vorräte/Grundstücke des Umlaufvermögens“. Hier ergaben sich im Laufe des Jahres 2017 einerseits Zugänge aus der Bilanzierung von Baugrundstücken in der Ortslage Füchtorf aus dem durchgeführten Umlegungsverfahren, das waren 380 tausend Euro, andererseits Abgänge aus dem Verkauf von Gewerbegrundstücken, das waren hier 130 tausend Euro.

 

Die liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag deutlich um 1,548 Mio. Euro auf 2,651 Mio. Euro erhöht. Auf die Gründe bin ich ja im Einzelnen schon eingegangen.

 

Auf der Passivseite ist das Eigenkapital mit insgesamt 40,372 Mio. Euro ausgewiesen und damit um 597 tausend Euro höher als zum Vorjahresstichtag. Auf den Jahresüberschuss 2017 entfällt dabei ein Betrag in Höhe von 575 tausend Euro. Daneben waren nach haushaltsrechtlicher Bestimmung verschiedene Erträge und Aufwendungen aus Vermögensabgängen sowie aus Werterhöhungen bei Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen, was einen Eigenkapitalzugang von 22 tausend Euro ausmachte.

 

Die Veränderung bei den Sonderposten beträgt -795 tausend Euro und entfällt überwiegend auf die Sonderposten auf Zuwendungen und Beiträge. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten liegt hier höher als die neuen Passivierungen. Das ist quasi die analoge Entwicklung zu den Sachanlagen auf der Aktivseite.

 

Die Rückstellungen haben sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahresstichtag im Saldo um 325 tausend Euro erhöht. Für die Pensions- und Beihilferückstellungen waren auf der Grundlage der Fortschreibung um 396 tausend Euro höhere Beträge zu bilanzieren. Die Instandhaltungsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen nahmen um 71 tausend Euro ab.

 

Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen reduzierten sich zum 31.12.2017 um 347 tausend Euro in Höhe der Tilgungsleistungen. Der Schuldenstand belief sich Ende 2017 auf noch 3,453 Mio. Euro.

 

Die „übrigen Verbindlichkeiten” sanken um insgesamt 192 tausend Euro. Einen hohen Einzelbetrag macht die weggefallene Verbindlichkeit gegenüber dem Kreis Warendorf aus der im Jahr 2016 festgesetzten Sonderumlage in Höhe von 135 tausend Euro aus. Die Sonderumlage wurde den kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2017 nach einem entsprechenden Kreistagsbeschluss erlassen, wie Sie wissen.

 

Ansprechen möchte ich als Letztes noch die “Erhaltenen Anzahlungen” die empfangene, aber noch nicht zweckentsprechend eingesetzte Zuweisungen und Beiträge aufnehmen. Für den Stichtag 31.12.2017 ergeben sich größere Beträge aus der allgemeinen Investitionspauschale (1,348 Mio. Euro), aus der Schul- und Bildungspauschale (615 tausend Euro) und aus den Gewinnausschüttungen der Sparkasse Münsterland Ost (239 tausend Euro). Auch Erschließungsbeiträge für noch nicht oder nicht endgültig aktivierte Erschließungsmaßnahmen sind hier mit einem größeren Wert aufgeführt (566 tausend Euro). Als Einzelzuweisung des Landes sind 310 tausend Euro für die Erweiterung der Kindertagesstätte „Wolke 7“ bilanziert, weiter 236 tausend Euro Landeszuweisung nach dem Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

 

Die erhaltenen Anzahlungen dürften sich in den kommenden Jahren deutlich reduzieren, weil eine Zuordnung und damit Verwendung zu entsprechenden Maßnahmen erfolgen wird. Insbesondere die angesparten Mittel aus den Pauschalzuweisungen des Landes werden sicherlich im kommenden Jahr deutlich abgebaut zu Gunsten der großen anstehenden Baumaßnahmen.

 

 

Meine Damen, meine Herren,

 

ich denke, damit habe ich Ihnen einen guten und umfassenden Überblick über den Jahresabschluss 2017 gegeben. Die zugehörigen Unterlagen zum Jahresabschluss geben Ihnen die Möglichkeit, Einzelheiten bei Bedarf im Detail noch einmal nachzuvollziehen. Im Übrigen beantworten die Kollegen aus dem Hause und auch ich Ihnen gerne bestehende Fragen. Für heute danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.