Vorschlag der Verwaltung:
„Der Bürgermeister leitet
dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 zur
Feststellung zu. Der Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017
wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung nach § 59 Abs. 3 GO NRW
sowie den weiteren gesetzlichen Vorschriften verwiesen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
seit dem Haushaltsjahr 2010 ist für unsere Jahresabschlüsse
ein regelmäßiges Auf und Ab der Ergebnisse festzustellen – Jahresüberschüsse
und Jahresfehlbeträge wechseln sich ab. In jedem „geraden“ Kalenderjahr wies
dabei die Ergebnisrechnung ein Minus aus, in jedem „ungeraden“ Jahr ein Plus.
2017 wäre also dieser Abfolge nach wieder ein Überschuss zu erwarten, uns das
trifft tatsächlich auch so zu.
Und so freue ich mich, Ihnen heute den Entwurf des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 zuleiten zu dürfen.
Ein positiver Abschluss – das heißt nicht nur, dass ein
struktureller Haushaltsausgleich gelungen ist, sondern auch, dass die im Rahmen von Defiziten in der Vergangenheit
beanspruchten Rücklagen wieder etwas aufgestockt werden können. Damit denke ich
an die Ausgleichsrücklage, deren Verfügbarkeit zukünftig zumindest einen
fiktiven Haushaltsausgleich sichern kann.
In den vergangenen Jahren mussten wir regelmäßig
Jahresüberschüsse, die der Ausgleichsrücklage zugeführt werden konnten,
gedanklich schon für absehbare Haushaltsfehlbeträge des Folgejahres
„reservieren“. Aktuell ist die Perspektive besser, wie ich vorhin im Rahmen des
Berichtes über die Finanzlage für das Haushaltsjahr 2018 dargelegt habe. Die
kommenden Monate werden deutlicher erkennen lassen, ob sich die Prognose
verfestigt, dass auch das Haushaltsjahr 2018 wird positiv abgeschlossen werden
können.
Doch nun näher zum Jahresabschlussentwurf 2017, zunächst in
mit einigen wichtigen Kernfeststellungen:
Im Saldo der Erträge und Aufwendungen weist das
Rechnungsergebnis 2017 einen Jahresüberschuss in Höhe von 575.493,32 Euro aus. Bei einem Plan-Fehlbetrag
für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 2.333.450,00 Euro besteht damit eine
erhebliche Verbesserung in der Haushaltsausführung gegenüber der
Haushaltsplanung um 2.908.943,32 Euro. Die
Ausgleichsrücklage könnte damit von 1.469.490,55 Euro auf 2.044.983,87 Euro
erhöht werden.
Eine Kreditaufnahme für Investitionen erfolgte nicht.
Möglich und vorgesehen war nach der Haushaltssatzung 2017 eine Kreditierung in
Höhe von 2.720.000,00 Euro. Auf Grund der verminderten Investitionsauszahlungen
im Jahr 2017 fiel die Kreditaufnahme aus.
Liquiditätskredite waren - wie schon in Vorjahren - auch im
Laufe des vergangenen Haushaltsjahres erforderlich. Insgesamt wurden
2.077.000,00 Euro aufgenommen und bereits im selben Jahr wieder zurückgezahlt,
so dass in der Bilanz zum 31.12. keine Verbindlichkeiten aus
Liquiditätskrediten auszuweisen sind.
Die Liquidität hat sich viel positiver entwickelt, als nach der
Haushaltsplanung angenommen. Zum Schluss des Jahres lag der Stand der liquiden
Mittel bei 2.651.282,28 Euro, nach der Haushaltsplanung war ein
Liquiditätskreditbedarf von 803.500,00
Euro angenommen.
Das ist also das Abschlussergebnis 2017 in Kürze.
Im Folgenden möchte ich Ihnen gerne näher darstellen, wie
das verbesserte Ergebnis zu Stande kam.
Die folgende Tabelle weist in tausend Euro (TEUR) alle
Abweichungen zwischen Ergebnisplanung und -rechnung aus. Lediglich zu den
höchsten Abweichungen möchte ich Ihnen
kurz die Gründe benennen – das
sind bei den Erträgen die Positionen „Steuern und ähnliche Abgaben“ sowie
„Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ und bei den Aufwendungen die Positionen
„Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ sowie „Transferaufwendungen“.
Ausführlichere Erläuterungen enthalten wiederum vor allem
der Anhang und der Lagebericht zum Jahresabschluss, auf die ich an dieser
Stelle verweisen darf. Hier finden Sie auch die folgenden Tabellen wieder.
Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben wurde der Ansatz für
Gewerbesteuern um 1,066 Mio. Euro überschritten. Allein mit der
Plan/Ist-Abweichung bei dieser Teilposition ist die Gesamtabweichung bei den
„Steuern und ähnlichen Abgaben“ erklärt – bei den übrigen Teilpositionen wurde
mit dem Ergebnis der jeweilige Ansatz ziemlich genau getroffen.
Unter den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen fiel
die Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gegenüber den
getroffenen Annahmen aus der Haushaltsplanung insbesondere im Hinblick auf die
angenommene Steigerung der abrechnungsfähigen zugewiesenen Personen um 454
tausend Euro geringer aus. Weitere Mindererträge sind für die sonstigen
Zuweisungen vom Land für laufende Zwecke festzustellen, und zwar -531 tausend
Euro. Hier sind im Wesentlichen die nicht zum Tragen gekommene Zuweisung für
die Renaturierung der Bever im Bereich Harkotten mit -416 tausend Euro und der
geringere Einsatz von Mitteln der Schul- und Bildungspauschale für konsumtive
Zwecke mit -132 tausend Euro zu erwähnen. Ein höherer Mehrbetrag entfällt demgegenüber
auf die Betriebskostenzuschüsse des Kreises Warendorf für die städtischen
Kindertagesstätten in Höhe von 135 tausend Euro.
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
ist der Mittelbedarf für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
gegenüber der Haushaltsplanung um 463 tausend Euro geringer ausgefallen. Der
Plan 2017 sah beispielsweise noch die Sanierung des vorhandenen
Mehrzweckgebäudes am Feldmarksee mit 187 tausend Euro vor, die wegen des jetzt
vorgesehenen Ersatz-Neubaus nicht geleistet wurden. Für die Bewirtschaftung der
Grundstücke und baulichen Anlagen wurde der Gesamtansatz um 72 tausend Euro
unterschritten. Auch die Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen fielen
geringer aus, hier um 246 tausend Euro. 207 tausend Euro hiervon entfallen
bereits auf weniger Kosten für Planung und Vermessung.
Zu den Transferaufwendungen sind im Plan/Ist-Vergleich
nachfolgende erhebliche Abweichungen festzustellen: 1,123 Mio. Euro weniger als
geplant waren für die unterschiedlichen Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz zu erbringen. Die Ansätze sind für das
Haushaltsjahr 2017 auf der Grundlage der Flüchtlingszugangszahlen der Vorjahre
unter immer noch sehr vagen Annahmen eher vorsichtig gebildet worden und wurden
dann in diesem Umfang nicht benötigt. Für die Unterposition der sonstigen
Transferaufwendungen ohne Gegenleistungsverpflichtung wurde der Gesamtansatz um
602 tausend Euro ebenfalls erheblich unterschritten. Ausschlaggebend war dabei
vor allem der Minderaufwand für die schon angesprochene, noch nicht umgesetzte
Renaturierung der Bever im Bereich Harkotten in Höhe von 520 tausend Euro.
Weiter wurde beispielsweise auch der gebildete Ansatz für die Beteiligung am
flächendeckenden Breitbandausbau in den unterversorgten Außenbereichen zu dem
bewilligten Förderantrag des Kreises Warendorf noch nicht beansprucht, was ein
Minus von 40 tausend Euro ausmacht. Die Mittel für die städtische Beteiligung
an dem Projekt werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019 erneut
eingeplant, wobei Höhe und Verteilung der Eigenanteile zwischen dem Kreis und
den Kommunen des Kreises sowie die zeitliche Streckung noch im Detail
abzustimmen sind.
Mehrbeträge haben sich demgegenüber für die
Gewerbesteuerumlagen in Folge des gestiegenen Gewerbesteueraufkommens ergeben,
und zwar um +241 tausend Euro.
Meine Damen und Herren,
nun wiederum ein kurzer Blick auf die zweite wichtige
Haushaltskomponente, die Finanzplanung bzw.
-rechnung, die die Zahlungsströme deutlich werden lässt.
Auch hier zum vollständigen Überblick die Tabelle mit allen
Positionen des Haushalts. Näher eingehen möchte ich wiederum nur auf die
größeren Plan/Ist-Abweichungen, und auch hier - wie in den Vorjahren - nur auf
die Abwicklung der investiven Einzahlungen
und Auszahlungen einschließlich der Kreditwirtschaft. Für den
konsumtiven Bereich ergeben sich die höheren Abweichungen bei den Einzahlungen
und Auszahlungen in der Regel analog zu den höheren Abweichungen bei den
Erträgen und Aufwendungen, auf die ich schon eingegangen bin.
Wie Sie sehen können, ergaben sich bei allen Teilpositionen
der investiven Finanzrechnung Verbesserungen. Bei den investiven Einzahlungen
fielen diese Verbesserungen bei Weitem nicht so ausgeprägt aus, wie bei den
Auszahlungen.
Bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen liegt die
Gesamt-Ansatzunterschreitung bei 1,729 Mio. Euro. Der im vergangenen Jahr
weiterhin noch nicht umgesetzte Neubau des Funktionsgebäudes „Piratenschiff“ am
Feldmarksee stellt hiervon allein 500 tausend Euro. Für die Erweiterung der
Mensa an der Sekundarschule am Standort II fielen lediglich vorlaufende Kosten
an, so dass der gebildete Ansatz um 479 tausend Euro nicht ausgeschöpft wurde.
Höhere Beträge wurden für die Erweiterung der Kindertagesstätte „Wolke 7“ geleistet, aber auch hier mussten
im folgenden Haushalt für die Weiterführung der Maßnahme Mittel neu
veranschlagt werden: 263 tausend Euro sind aus dem Ansatz 2017 nicht verausgabt
worden.
Das sind für die Verbesserungen bei den Bauauszahlungen im
Plan/Ist-Vergleich 2017 drei Beispiele aus dem Hochbau, die gleichzeitig
deutlich machen, dass wir unser Investitionsprogramm - wenn auch mitunter mit
zeitlicher Verzögerung aus verschiedenen Gründen - nach und nach abarbeiten.
Die Kita-Erweiterung „Wolke 7“ ist mittlerweile abgeschlossen, die Erweiterung
der Mensa an der Sekundarschule macht sichtbar Fortschritte und wir alle dürfen
uns auf einen baldigen Baustart für unser „Piratenschiff“ freuen.
Auch im Straßenbau sind gegenüber der Planung deutlich
weniger Bauauszahlungen geleistet worden: 325 tausend Euro waren es hier.
Allein 179 tausend Euro entfallen hiervon auf die Baustraßen im Baugebiet
„Südlich der Lohmannstraße“, die erst in diesem Jahr ausgebaut wurden und nun
vor wenigen Wochen fertig geworden sind. Mittlerweile wachsen in dem Baugebiet
schon die ersten Häuser in die Höhe.
Die zweithöchste Abweichung im Auszahlungsbereich liegt mit
-967 tausend Euro bei den Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen.
Für den städtischen Bauhof wurde keine der vorgesehenen
größeren Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen getätigt, was hier zu einer
Minderauszahlung von insgesamt 233 tausend Euro führte.
Die Beschaffungstätigkeit für den Feuer- und
Bevölkerungsschutz blieb mit den dortigen Auszahlungen um 434 tausend Euro
unter der Gesamtermächtigung. 297 tausend Euro machte dabei bereits der Kauf
des TLF 4000 für den Löschzug Sassenberg aus, der sich bis in dieses Jahr
hinzog.
177 tausend Euro an Minderauszahlungen fielen in den Bereich
„Schulen“, insbesondere die noch nicht erfolgte Einrichtung der jetzt in
baulicher Erweiterung befindlichen Mensa der Sekundarschule ist hier
anzusprechen.
Zuletzt bleiben noch die geringeren Auszahlungen für den
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden mit 443 tausend Euro anzusprechen. Hier
haben wir Ende vergangenen Jahres zwar
einen Kaufvertrag für ein weiteres Gebäude zur Bereitstellung von Wohnraum für
Flüchtlinge und Asylbewerber geschlossen, Auszahlungen hierfür fielen aber 2017
noch nicht an, so dass der Pauschalansatz von 500 tausend Euro vollständig
unangetastet blieb. Demgegenüber wurden im Rahmen des Gesamtbudgets
landwirtschaftliche Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben, was
nicht gezielt mit einer Auszahlungsermächtigung beplant war.
Meine Damen, meine Herren,
sehr hohe Abweichungen zwischen Haushaltsplanung und
-ausführung ergaben sich auch in der allgemeinen Finanzwirtschaft, also bei den
Einzahlungen und Auszahlungen zu Investitions- und Liquiditätskrediten, beides
habe ich schon angesprochen.
Durch die nicht erfolgte Kreditaufnahme für Investitionen
ergibt sich eine Abweichung von der geplanten Einzahlung um 2,720 Mio. Euro.
Die nicht zu planenden, aufgenommenen und zurückgezahlten
Liquiditätskredite sind mit Plan-Abweichungen von Plus bzw. Minus 2,077 Mio.
Euro in der Tabelle ausgewiesen.
Ein Blick auf die letzte Zeile der Tabelle zeigt, dass im
Jahr 2017 im Saldo aller Positionen nicht - wie in der Haushaltsplanung
prognostiziert - Liquidität in einer Größenordnung von 1,903 Mio. Euro
abgeflossen ist, sondern dass sogar Liquidität in einem Umfang von 1,534 Mio.
Euro zugeflossen ist. Das bedeutet also eine erhebliche Verbesserung um 3,437 Mio. Euro.
Meine Damen, meine Herren,
zuletzt möchte ich Ihnen auch in diesem Jahr kurz die
städtische Bilanz zum 31.12.2017 näherbringen. Zum Vergleich mit der Bilanz des
vorangegangenen Stichtages sind den aktuellen Bilanzwerten zum 31.12.2017 in
der folgenden Übersicht die Bilanzwerte zum 31.12.2016 gegenüber gestellt.
Die Bilanzsumme hat zum 31.12.2017 im
Vergleich zum Vorjahresbilanzstichtag um 765 TEUR zugenommen.
Der Bilanzwert bei den Sachanlagen ist
vom Stichtag 31.12.2016 zum Stichtag 31.12.2017 um 1,078 Mio. Euro
zurückgegangen. Die Anlagenzugänge haben also die Anlagenabgänge sowie den
durch Abschreibungen abgebildeten Werteverzehr
nicht kompensieren können. Das zeigt auch die im Lagebericht ermittelte
Kennzahl der Investitionsquote, die für 2017 mit etwa 65 % deutlich unter der
“Substanz-Halte-Marke” von 100 % liegt. Für das laufende Jahr und das kommende
Jahr wird das aber wegen der großen Bauvorhaben sicherlich wieder anders
aussehen.
Vergleichsweise hohe Bewegungen
vollzogen sich 2017 unter der Position „Vorräte/Grundstücke des
Umlaufvermögens“. Hier ergaben sich im Laufe des Jahres 2017 einerseits Zugänge
aus der Bilanzierung von Baugrundstücken in der Ortslage Füchtorf aus dem
durchgeführten Umlegungsverfahren, das waren 380 tausend Euro, andererseits
Abgänge aus dem Verkauf von Gewerbegrundstücken, das waren hier 130 tausend
Euro.
Die liquiden Mittel haben sich im
Vergleich zum Vorjahresstichtag deutlich um 1,548 Mio. Euro auf 2,651 Mio. Euro
erhöht. Auf die Gründe bin ich ja im Einzelnen schon eingegangen.
Auf der Passivseite ist das Eigenkapital
mit insgesamt 40,372 Mio. Euro ausgewiesen und damit um 597 tausend Euro höher
als zum Vorjahresstichtag. Auf den Jahresüberschuss 2017 entfällt dabei ein
Betrag in Höhe von 575 tausend Euro. Daneben waren nach haushaltsrechtlicher
Bestimmung verschiedene Erträge und Aufwendungen aus Vermögensabgängen sowie
aus Werterhöhungen bei Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage
zu verrechnen, was einen Eigenkapitalzugang von 22 tausend Euro ausmachte.
Die Veränderung bei den Sonderposten
beträgt -795 tausend Euro und entfällt überwiegend auf die Sonderposten auf
Zuwendungen und Beiträge. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten liegt
hier höher als die neuen Passivierungen. Das ist quasi die analoge Entwicklung
zu den Sachanlagen auf der Aktivseite.
Die Rückstellungen haben sich insgesamt
im Vergleich zum Vorjahresstichtag im Saldo um 325 tausend Euro erhöht. Für die
Pensions- und Beihilferückstellungen waren auf der Grundlage der Fortschreibung
um 396 tausend Euro höhere Beträge zu bilanzieren. Die
Instandhaltungsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen nahmen um 71 tausend
Euro ab.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen reduzierten sich zum 31.12.2017 um 347 tausend Euro in Höhe der
Tilgungsleistungen. Der Schuldenstand belief sich Ende 2017 auf noch 3,453 Mio.
Euro.
Die „übrigen Verbindlichkeiten” sanken
um insgesamt 192 tausend Euro. Einen hohen Einzelbetrag macht die weggefallene
Verbindlichkeit gegenüber dem Kreis Warendorf aus der im Jahr 2016
festgesetzten Sonderumlage in Höhe von 135 tausend Euro aus. Die Sonderumlage
wurde den kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2017 nach einem entsprechenden
Kreistagsbeschluss erlassen, wie Sie wissen.
Ansprechen möchte ich als Letztes noch
die “Erhaltenen Anzahlungen” die empfangene, aber noch nicht zweckentsprechend
eingesetzte Zuweisungen und Beiträge aufnehmen. Für den Stichtag 31.12.2017
ergeben sich größere Beträge aus der allgemeinen Investitionspauschale (1,348
Mio. Euro), aus der Schul- und Bildungspauschale (615 tausend Euro) und aus den
Gewinnausschüttungen der Sparkasse Münsterland Ost (239 tausend Euro). Auch
Erschließungsbeiträge für noch nicht oder nicht endgültig aktivierte
Erschließungsmaßnahmen sind hier mit einem größeren Wert aufgeführt (566
tausend Euro). Als Einzelzuweisung des Landes sind 310 tausend Euro für die
Erweiterung der Kindertagesstätte „Wolke 7“ bilanziert, weiter 236 tausend Euro
Landeszuweisung nach dem Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von
Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
Die erhaltenen Anzahlungen dürften sich
in den kommenden Jahren deutlich reduzieren, weil eine Zuordnung und damit
Verwendung zu entsprechenden Maßnahmen erfolgen wird. Insbesondere die
angesparten Mittel aus den Pauschalzuweisungen des Landes werden sicherlich im
kommenden Jahr deutlich abgebaut zu Gunsten der großen anstehenden
Baumaßnahmen.
Meine Damen, meine Herren,
ich denke, damit habe ich Ihnen einen guten und umfassenden
Überblick über den Jahresabschluss 2017 gegeben. Die zugehörigen Unterlagen zum
Jahresabschluss geben Ihnen die Möglichkeit, Einzelheiten bei Bedarf im Detail
noch einmal nachzuvollziehen. Im Übrigen beantworten die Kollegen aus dem Hause
und auch ich Ihnen gerne bestehende Fragen. Für heute danke ich für Ihre
Aufmerksamkeit.