Die
prognostizierte Haushaltsausführung bis zum Jahresende 2018 weist deutliche
Verbesserungen sowohl in der Ergebniskomponente als auch in der
Finanzkomponente auf.
Sollte
sich die Haushaltslage auch zum Jahresende noch unverändert wie derzeit
prognostiziert zeigen, könnte das Haushaltsjahr 2018 statt mit dem
Planfehlbetrag von 1.958.380,00 € mit einem deutlichen Überschuss in Höhe von 1.884.210,00
€ abgeschlossen werden.
Auf
Grund der Veränderungen im investiven Bereich vermindert sich der
voraussichtliche Neukreditbedarf bzw. der Kreditrahmen für investive Zwecke von
veranschlagt 4.000.000,00 € auf 2.000.000,00 €.
Der
Stand an liquiden Mitteln zum Jahresende erhöht sich nach der Prognose
beträchtlich: Prognostiziert war ein Stand an liquiden Mitteln in Höhe von 93.420,00
€; nunmehr wird von einem positiven Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 5.167.310,00
€ ausgegangen, der ggf. noch eingesetzt werden könnte, um die Kreditaufnahme
für Investitionen weiter zu senken.
In der
Haushaltsplanung 2018 ist für das Haushaltsjahr 2017 ein Jahresüberschuss in
Höhe von ca. 200.000,00 € angenommen. Nach dem Entwurf des Jahresabschlusses
2017 konnte dieses Haushaltsjahr tatsächlich mit einem Überschuss in Höhe von
ca. 575.490,00 € abgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung des noch
vorhandenen Ausgleichsrücklagenbestandes per 31.12.2016 in Höhe von rd. 1.469.490,00
€ könnte die Ausgleichsrücklage somit vor Abschluss des Jahres 2018 rechnerisch
zunächst auf ca. 2.044.980,00 € erhöht werden. Wenn die sehr positive
Entwicklung der Haushaltsausführung 2018 tatsächlich entsprechend eintritt,
wäre eine weitere Aufstockung der Ausgleichsrücklage um 1.884.210,00 € auf dann
3.929.190,00 € möglich.
Die hiermit vorgelegte Betrachtung der
voraussichtlichen Haushaltsausführung bis zum Jahresende basiert auf den
aktuellen Erkenntnissen und Annahmen. Wie jede Prognose ist die Vorwegnahme der
voraussichtlichen Haushaltsergebnisse mit Unsicherheiten und Risiken behaftet.
Diesbezüglich ist mit Blick auf den Bericht über die Finanzlage besonders die Gewerbesteuerentwicklung
zu erwähnen. Auf diese Teilposition des Haushalts entfällt der mit Abstand
größte Betrag der angenommenen Haushaltsverbesserung in der Ergebnisrechnung im
Vergleich zur Haushaltsplanung. Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten.
Der Rat erhält den Bericht über die Finanzlage zur
Kenntnis.