Betreff
Anordnung der Baulandumlegung für den westlichen Erweiterungsbereich des Bebauungsplans „Vinnenberger Straße“
Vorlage
20/466/2018
Aktenzeichen
20 627-44
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 -TOP 6- den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ,Vinnenberger Straße - westliche Erweiterung´ gefasst.

 

Es liegt ein Entwurf des Bebauungsplans vor, der erkennen lässt, dass auf Grund der Eigentumsverhältnisse bodenordnerische Maßnahmen zur Planumsetzung erforderlich werden. Zur Verwirklichung des Bebauungsplans wird daher gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Umlegungsverfahren für die nachfolgend aufgeführten Grundstücke angeordnet:

 

            Gemarkung:    Füchtorf

            Flur:                 159

            Flurstücke :     94, 95, 96, 167, 171, 172, 173.

 

Die Abgrenzung des Bereiches, auf den sich diese Anordnung bezieht, ist in der Kartenanlage zu diesem Beschluss (Anlage … zur Niederschrift) durch eine breite, gestrichelte Linie dargestellt. Die Kartenanlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ergibt sich demnach wie folgt: Das Umlegungsgebiet wird begrenzt durch die Kettelstraße im Süden, die südliche Verlängerung der Straße ,Hoher Kamp´ im Westen und die Vinnenberger Straße im Norden sowie die angrenzende Wohnbebauung im Osten.“


Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 -TOP 6- den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Vinnenberger Straße - westliche Erweiterung“ gefasst.

 

Es liegt ein Entwurf des Bebauungsplans vor, der erkennen lässt, dass auf Grund der Eigentumsverhältnisse bodenordnerische Maßnahmen zur Planumsetzung erforderlich werden. Zur Verwirklichung des Bebauungsplans sollte daher gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Umlegungsverfahren für die nachfolgend aufgeführten Grundstücke angeordnet werden:

 

            Gemarkung:    Füchtorf

            Flur:                 159

            Flurstücke :     94, 95, 96, 167, 171, 172, 173.

 

Die Abgrenzung des Bereiches, auf den sich die Anordnung des Umlegungsverfahrens beziehen sollte, ist in der Kartenanlage durch eine breite, gestrichelte Linie dargestellt. Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ergibt sich demnach wie folgt: Das Umlegungsgebiet wird begrenzt durch die Kettelstraße im Süden, die südliche Verlängerung der Straße "Hoher Kamp" im Westen und die Vinnenberger Straße im Norden sowie die angrenzende Wohnbebauung im Osten.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.