Vorschlag der Verwaltung:
„Der Infrastrukturausschuss
des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 -TOP 6- den
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ,Vinnenberger Straße -
westliche Erweiterung´ gefasst.
Es
liegt ein Entwurf des Bebauungsplans vor, der erkennen lässt, dass auf Grund
der Eigentumsverhältnisse bodenordnerische Maßnahmen zur Planumsetzung
erforderlich werden. Zur Verwirklichung des Bebauungsplans wird daher gemäß §
46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Umlegungsverfahren für die nachfolgend
aufgeführten Grundstücke angeordnet:
Gemarkung: Füchtorf
Flur: 159
Flurstücke : 94, 95, 96, 167, 171,
172, 173.
Die Abgrenzung des
Bereiches, auf den sich diese Anordnung bezieht, ist in der Kartenanlage zu
diesem Beschluss (Anlage … zur Niederschrift) durch eine breite, gestrichelte
Linie dargestellt. Die Kartenanlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Abgrenzung des
Umlegungsgebietes ergibt sich demnach wie folgt: Das Umlegungsgebiet wird
begrenzt durch die Kettelstraße im Süden, die südliche Verlängerung der Straße
,Hoher Kamp´ im Westen und die Vinnenberger Straße im Norden sowie die
angrenzende Wohnbebauung im Osten.“
Der
Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am
28.06.2018 -TOP 6- den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans
"Vinnenberger Straße - westliche Erweiterung“ gefasst.
Es
liegt ein Entwurf des Bebauungsplans vor, der erkennen lässt, dass auf Grund
der Eigentumsverhältnisse bodenordnerische Maßnahmen zur Planumsetzung
erforderlich werden. Zur Verwirklichung des Bebauungsplans sollte daher gemäß §
46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Umlegungsverfahren für die nachfolgend
aufgeführten Grundstücke angeordnet werden:
Gemarkung: Füchtorf
Flur: 159
Flurstücke : 94, 95, 96, 167, 171,
172, 173.
Die
Abgrenzung des Bereiches, auf den sich die Anordnung des Umlegungsverfahrens
beziehen sollte, ist in der Kartenanlage durch eine breite, gestrichelte Linie
dargestellt. Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ergibt sich demnach wie
folgt: Das Umlegungsgebiet wird begrenzt durch die Kettelstraße im Süden, die
südliche Verlängerung der Straße "Hoher Kamp" im Westen und die
Vinnenberger Straße im Norden sowie die angrenzende Wohnbebauung im Osten.
Zuständig für die
Entscheidung ist der Rat.