Betreff
Ersatzbeschaffung einer Rasenkehrmaschine für den städtischen Bauhof
-Durchführungsbeschluss-
Vorlage
60/139/2018
Aktenzeichen
60 613-01
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Gem. Ziffer 2.3.3 und 5.1.4 des Beschlusses des Rates vom 16.12.2004 wird die Ersatzbeschaffung einer Rasenkehrmaschine für den städtischen Bauhof Produkt 01.05.02 –Bauhof-, Ziffer 26 in der Durchführung mit einer Kalinke/Kugelmann Rasen- und Laubkehrmaschine oder artgleiche Kehrmaschine beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme umzusetzen.“


Für den städtischen Bauhof ist es erforderlich aufgrund der vielfältigen Aufgaben und der Aufrechterhaltung des geregelten Bauhofbetriebes eines Rasenkehrmaschine als Ersatzbeschaffung zu erwerben, die auch feuchtes bzw. nasses Rasengut insbesondere auf den seitens des Bauhofes zu pflegenden Sportstätten aufnimmt.

 

Darüber hinaus ist es erforderlich, den Rasenschnitt aus Füchtorf mit dieser Maschine zum städtischen Bauhof zu transportieren und mit einer hydraulischen Hochentleerung in den hier stationierten Grünabfallcontainer zu entleeren.

 

Weiterhin sollte die neu anzuschaffende Rasenkehrmaschine auch im Herbst im Stadtpark in Sassenberg zur Laubaufnahme und –entsorgung genutzt werden können.

 

Die bisherige Rasenkehrmaschine aus dem Jahre 2001 vom Typ Kalinke T 180 KD sollte daher zweckentsprechend veräußert werden. Für die Ersatzbeschaffung ist unter Investitionen Produkt 01.05.02 –Bauhof-, Ziffer 26 die Ersatzbeschaffung mit 32.000,00 € angesetzt worden. Für die Veräußerung des Altfahrzeuges ist ein Erlös in Höhe von 500,00 € unter Ziffer 19 eingeplant.

 

Bei der Ersatzbeschaffung zu der vorgenannten Rasenkehrmaschine Kalinke T 180 KD im Jahre 2001 bleibt festzuhalten, dass der städtische Bauhof diese Maschine auch unter anderem als Vertikutiergerät nutzt. Es wird durch einen Kleinschlepper unter anderem mit einem Rasenmäher als Anbaugerät kombiniert zu den verschiedenen Arbeitsstellen gefahren. Die Leistung der Rasenkehrmaschine wird mit einer Breite von 1,80 m und 3,2 m² Fassungsvermögen als erforderlich angesehen. Mit der Maschine kann bis zu 40 km/h gefahren werden, um Sportplätze, Stadtpark und Parkplätze etc. schnellstmöglich bei den turnusmäßig durchzuführenden Arbeiten anzufahren. Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass die Last/Zuladung auf sechs Räder verteilt wird, um eine niedrigere Bodenpressung zu erhalten. Ideal für Sportplätze und nasse Stadtparks ist darüber hinaus die Tatsache, dass jeder Reifen gebremst wird. Dieses wird als wichtiges Ausstattungsmerkmal seitens des Bauhofes angesehen, da nasses Gras sehr schwer ist und der Anhänger die Zugmaschine nicht in Mitleidenschaft ziehen soll.

 

Im Rahmen der Diskussion um die Ersatzbeschaffung einer Rasenkehrmaschine für den städtischen Bauhof ist von Rm. Linnemann auch auf die Möglichkeit der Anschaffung eines Kubota Diesel Kompakt-Mähtraktors G23-II/G26-II mit integrierter Grasfangeinrichtung hingewiesen worden. Dieser Mähtraktor ist zwischenzeitlich seitens des städtischen Bauhofes in Augenschein genommen worden. Hierzu bleibt festzuhalten, dass der Rasenfangkorb 540 bzw. 640 Liter Rasenschnitt fasst, welcher extra verladen werden müsste oder ein zusätzlicher Komposthaufen einzurichten sei. Die Schnittbreite mit 1,21 m bzw. mit 1,37 m Schnittbreite wird als nicht ausreichend angesehen, da bei den Vorbaurasenmähern des städtischen Bauhofes die Schnittbreite 1,60 m beträgt. Darüber hinaus wird die Endgeschwindigkeit des Mähtraktors mit 15,5 km/h bzw. 17 km/h angegeben, welches unter den gegebenen Umständen als nicht ausreichend angesehen wird.

 

Aus den genannten Gründen sollte zur dringend erforderlichen Ersatzbeschaffung die Durchführung zur Fahrzeugkonfiguration inkl. der Preisabfrage für diese Maßnahme beschlossen werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.