-Durchführungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Gem. Ziffer 2.3.3 und 5.1.4 des Beschlusses des Rates
vom 16.12.2004 wird die Ersatzbeschaffung einer Rasenkehrmaschine für den
städtischen Bauhof Produkt 01.05.02 –Bauhof-, Ziffer 26 in der Durchführung mit
einer Kalinke/Kugelmann Rasen- und Laubkehrmaschine oder artgleiche
Kehrmaschine beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme
umzusetzen.“
Für den städtischen Bauhof ist es erforderlich
aufgrund der vielfältigen Aufgaben und der Aufrechterhaltung des geregelten
Bauhofbetriebes eines Rasenkehrmaschine als Ersatzbeschaffung zu erwerben, die
auch feuchtes bzw. nasses Rasengut insbesondere auf den seitens des Bauhofes zu
pflegenden Sportstätten aufnimmt.
Darüber hinaus ist es erforderlich, den Rasenschnitt
aus Füchtorf mit dieser Maschine zum städtischen Bauhof zu transportieren und
mit einer hydraulischen Hochentleerung in den hier stationierten
Grünabfallcontainer zu entleeren.
Weiterhin sollte die neu anzuschaffende
Rasenkehrmaschine auch im Herbst im Stadtpark in Sassenberg zur Laubaufnahme
und –entsorgung genutzt werden können.
Die bisherige Rasenkehrmaschine aus dem Jahre 2001 vom
Typ Kalinke T 180 KD sollte daher zweckentsprechend veräußert werden. Für die
Ersatzbeschaffung ist unter Investitionen Produkt 01.05.02 –Bauhof-, Ziffer 26
die Ersatzbeschaffung mit 32.000,00 € angesetzt worden. Für die Veräußerung des
Altfahrzeuges ist ein Erlös in Höhe von 500,00 € unter Ziffer 19 eingeplant.
Bei der Ersatzbeschaffung zu der vorgenannten
Rasenkehrmaschine Kalinke T 180 KD im Jahre 2001 bleibt festzuhalten, dass der
städtische Bauhof diese Maschine auch unter anderem als Vertikutiergerät nutzt.
Es wird durch einen Kleinschlepper unter anderem mit einem Rasenmäher als
Anbaugerät kombiniert zu den verschiedenen Arbeitsstellen gefahren. Die
Leistung der Rasenkehrmaschine wird mit einer Breite von 1,80 m und 3,2 m²
Fassungsvermögen als erforderlich angesehen. Mit der Maschine kann bis zu 40
km/h gefahren werden, um Sportplätze, Stadtpark und Parkplätze etc.
schnellstmöglich bei den turnusmäßig durchzuführenden Arbeiten anzufahren.
Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass die Last/Zuladung auf sechs Räder
verteilt wird, um eine niedrigere Bodenpressung zu erhalten. Ideal für
Sportplätze und nasse Stadtparks ist darüber hinaus die Tatsache, dass jeder
Reifen gebremst wird. Dieses wird als wichtiges Ausstattungsmerkmal seitens des
Bauhofes angesehen, da nasses Gras sehr schwer ist und der Anhänger die
Zugmaschine nicht in Mitleidenschaft ziehen soll.
Im Rahmen der Diskussion um die Ersatzbeschaffung
einer Rasenkehrmaschine für den städtischen Bauhof ist von Rm. Linnemann auch
auf die Möglichkeit der Anschaffung eines Kubota Diesel Kompakt-Mähtraktors
G23-II/G26-II mit integrierter Grasfangeinrichtung hingewiesen worden. Dieser
Mähtraktor ist zwischenzeitlich seitens des städtischen Bauhofes in Augenschein
genommen worden. Hierzu bleibt festzuhalten, dass der Rasenfangkorb 540 bzw.
640 Liter Rasenschnitt fasst, welcher extra verladen werden müsste oder ein
zusätzlicher Komposthaufen einzurichten sei. Die Schnittbreite mit 1,21 m bzw.
mit 1,37 m Schnittbreite wird als nicht ausreichend angesehen, da bei den
Vorbaurasenmähern des städtischen Bauhofes die Schnittbreite 1,60 m beträgt.
Darüber hinaus wird die Endgeschwindigkeit des Mähtraktors mit 15,5 km/h bzw.
17 km/h angegeben, welches unter den gegebenen Umständen als nicht ausreichend
angesehen wird.
Aus den genannten Gründen sollte zur dringend
erforderlichen Ersatzbeschaffung die Durchführung zur Fahrzeugkonfiguration
inkl. der Preisabfrage für diese Maßnahme beschlossen werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.