Betreff
Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Steinkamps Heide"
-Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligungen-
Vorlage
60/137/2018
Aktenzeichen
60 622-21/63
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Für den in der Anlage dargestellten Bereich des Grundstückes Gemarkung Sassenberg, Flur 2, Flurstück 524 westlich der Umgehungsstraße im Zuge der B 475/südlich der Wirtschaftswegeverbindung Steinkamps Heide erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung ‚Gewerbe- und Industriegebiet Steinkamps Heide‘ in einer Größe von rd. 3,7 ha.

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Flächennutzungsplanentwurf zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 18.01.2018 zum Regionalplan Münsterland einen Antrag auf Änderung für Wohnbau- und Gewerbeflächen in Sassenberg und Füchtorf beschlossen. In diesem Beschluss ist u. a. die Aufplanung einer Gewerbe- und Industriegebietsfläche (GIB) westlich der B 475 im Norden von Sassenberg in einer Größe von rd. 3,7 ha eingeflossen.

 

Der Antrag auf Änderung des Regionalplanes ist zwischenzeitlich der Bezirksregierung Münster zugeleitet und Bestandteil der Beschlussfassung des Regionalrates in der Sitzung am 19.03.2018 (TOP 8 d. N.) 17 Änderung des Regionalplanes Münsterland, Veränderung der Festlegung von GIB und ASB im Rahmen von Flächentauschen auf dem Gebiet der Stadt Sassenberg geworden.

 

Zwischenzeitlich liegt der Stadt Sassenberg eine Flächenanfrage für ein Grundstück in einer Größe von rd. 20.000,00 m² zum Bau eines Büro- und Fabrikationsgebäudes mit Hallen zur Montage von vorgefertigten Modulen und Komponenten im Maschinenbau vor. Hingewiesen worden ist seitens vom Interessenten darauf, dass möglichst ein Baustart im Juli 2019 ermöglicht werden sollte, sofern die Grundstückssicherung kurzfristig erfolgen kann.

 

Um nunmehr bereits frühzeitig in die Planungen auf der Grundlage der vorgenannten Änderung des Regionalplanes zur Ausweisung zusätzlicher Gewerbe- und Industriegebietsflächen im Bereich der Stadt Sassenberg einsteigen zu können, sollte sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit den hiermit einhergehenden Öffentlichkeitsbeteiligungen forciert werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.