-Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligungen-
Vorschlag der Verwaltung:
„Für den in der Anlage dargestellten Bereich des
Grundstückes Gemarkung Sassenberg, Flur 2, Flurstück 524 westlich der
Umgehungsstraße im Zuge der B 475/südlich der Wirtschaftswegeverbindung
Steinkamps Heide erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der
Bezeichnung ‚Gewerbe- und Industriegebiet Steinkamps Heide‘ in einer Größe von
rd. 3,7 ha.
Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden
Flächennutzungsplanentwurf zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im
Rathaus. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Der Antrag auf
Änderung des Regionalplanes ist zwischenzeitlich der Bezirksregierung Münster
zugeleitet und Bestandteil der Beschlussfassung des Regionalrates in der
Sitzung am 19.03.2018 (TOP 8 d. N.) 17 Änderung des Regionalplanes Münsterland,
Veränderung der Festlegung von GIB und ASB im Rahmen von Flächentauschen auf
dem Gebiet der Stadt Sassenberg geworden.
Zwischenzeitlich
liegt der Stadt Sassenberg eine Flächenanfrage für ein Grundstück in einer
Größe von rd. 20.000,00 m² zum Bau eines Büro- und Fabrikationsgebäudes mit
Hallen zur Montage von vorgefertigten Modulen und Komponenten im Maschinenbau
vor. Hingewiesen worden ist seitens vom Interessenten darauf, dass möglichst
ein Baustart im Juli 2019 ermöglicht werden sollte, sofern die
Grundstückssicherung kurzfristig erfolgen kann.
Um nunmehr
bereits frühzeitig in die Planungen auf der Grundlage der vorgenannten Änderung
des Regionalplanes zur Ausweisung zusätzlicher Gewerbe- und
Industriegebietsflächen im Bereich der Stadt Sassenberg einsteigen zu können,
sollte sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die Aufstellung
eines Bebauungsplanes mit den hiermit einhergehenden
Öffentlichkeitsbeteiligungen forciert werden.
Zuständig für
die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.