-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligungen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche Steinkamps Heide-
Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt
Sassenberg wird für die Ortslage Sassenberg im Rahmen einer 52. Änderung für
den in der Anlage dargestellten
Bereich westlich der B 475/südlich der Wirtschaftswegeverbindung Steinkamps
Heide in einer Größe von rd. 3,7 ha als gewerbliche Baufläche (G) geändert.
Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden
Flächennutzungsplanentwurf zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im
Rathaus. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.“
Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt
Sassenberg hat in seiner Sitzung am 18.01.2018 zum Regionalplan Münsterland
einen Antrag auf Änderung für Wohnbau- und Gewerbeflächen in Sassenberg und
Füchtorf beschlossen. In diesem Beschluss ist u. a. die Aufplanung einer
Gewerbe- und Industriegebietsfläche (GIB) westlich der B 475 im Norden von
Sassenberg in einer Größe von rd. 3,7 ha eingeflossen.
Der Antrag auf Änderung des Regionalplanes ist
zwischenzeitlich der Bezirksregierung Münster zugeleitet und Bestandteil der
Beschlussfassung des Regionalrates in der Sitzung am 19.03.2018 (TOP 8 d. N.)
17 Änderung des Regionalplanes Münsterland, Veränderung der Festlegung von GIB
und ASB im Rahmen von Flächentauschen auf dem Gebiet der Stadt Sassenberg
geworden.
Zwischenzeitlich liegt der Stadt Sassenberg eine
Flächenanfrage für ein Grundstück in einer Größe von rd. 20.000,00 m² zum Bau
eines Büro- und Fabrikationsgebäudes mit Hallen zur Montage von vorgefertigten
Modulen und Komponenten im Maschinenbau vor. Hingewiesen worden ist seitens vom
Interessenten darauf, dass möglichst ein Baustart im Juli 2019 ermöglicht werden
sollte, sofern die Grundstückssicherung kurzfristig erfolgen kann.
Um nunmehr bereits frühzeitig in die Planungen auf der
Grundlage der vorgenannten Änderung des Regionalplanes zur Ausweisung
zusätzlicher Gewerbe- und Industriegebietsflächen im Bereich der Stadt
Sassenberg einsteigen zu können, sollte sowohl die Änderung des
Flächennutzungsplanes als auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit den
hiermit einhergehenden Öffentlichkeitsbeteiligungen forciert werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.