-Vereinfachte Änderung für das Eckgrundstück Langefort/Christian-Rath-Straße-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfache
Änderung des Bebauungsplanes ‚Langefort‘ gem. § 13 BauGB wird gem. der
Anlage zu dieser Niederschrift
beschlossen.“
Mit Schreiben vom 21.08.2018 ist seitens der
Grundstückseigentümer des Eckgrundstückes Langefort/Christian-Rath-Straße
(Langefort 36) ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der
Ausnutzung des südlichen bzw. südöstlichen Teilbereiches des
Mischgebietsgrundstückes zu Wohnbebauungszwecken vorgelegt worden. Nach dem
rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Langefort“ ergibt sich lediglich für die im
Norden des Grundstückes ausgewiesene Wohnbebauung eine überbaubare
Grundstücksfläche.
Beantragt werden die nachfolgenden Änderungspunkte:
-
Verschiebung der
überbaubaren Grundstücksfläche bis auf 3,00 m an die jeweilige
Grundstücksgrenze.
-
Auflösung des im
Bebauungsplan festgesetzten Sichtdreieckes.
-
Änderung der
zwingenden Zweigeschossigkeit in eine Zweigeschossigkeit als Höhstgrenze.
-
Anhebung der
Grund- und Geschossflächenzahlen auf 0,5/1,0 im Rahmen der Zweigeschossigkeit
als Höchstgrenze.
Nach dem vorliegenden Änderungsantrag ist zukünftig
eine Grundstücksteilung in drei Grundstücksbereiche einschließlich der
aufstehenden Wohnbebauung Langefort 36 vorgesehen. Die Planung ist zwischenzeitlich
mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, sowie dem Straßenverkehrsamt
des Kreises Warendorf auf städtebaulicher Sicht vorbesprochen worden.
Seitens des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld,
werden aus städtebaulicher Sicht grundsätzliche Bedenken nicht vorgebracht,
wenn insbesondere die Zweigeschossigkeit als Höchstgrenze erhalten bleibt.
Seitens des Straßenverkehrsamtes ist zwischenzeitlich
im Rahmen einer Stellungnahme ausgeführt worden, dass eine erhebliche
Verkleinerung des ursprünglichen Sichtdreieckes im Kreuzungsbereich
Langefort/Christian-Rath-Straße erfolgen sollte. Hier reicht aus
Verkehrssicherheitsgründen die Freihaltung eines Sichtfeldes gem. Ziffer
6.3.9.3 RASt 06 (Anfahrsicht) aus. Hierdurch verringert sich das im Bebauungsplan
festgesetzte Sichtdreieck auf dem Grundstück Langefort 36.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.