-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken
und Hinweise wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Die Erweiterung und 4. Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet
Feldmark‘ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – wird gem. §§ 7 und
41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90/SGV. NRW. 2023)
und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.