-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken
und Hinweise wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
„Ortskern Füchtorf“ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018
(GV. NRW. S. 90/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
„Ortskern Füchtorf“ wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.08.2018 bis zum 20.09.2018
–einschließlich- durchgeführt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.