Betreff
Bebauungsplan "Ströätken"
-Vereinfachte Änderung für das Grundstück Glandorfer Straße 4-
Vorlage
60/131/2018
Aktenzeichen
60 622-21/42
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Ströätken‘ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage          zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Seitens des Grundstückseigentümers Glandorfer Straße 4 ist mit Schreiben vom 01.09.2018 für zwei Wohnhäuser in zweigeschossiger Bauweise mit jeweiliger Carportanlage und Stellplätzen vorgelegt worden.

 

Nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Ströätken“ ist zur Glandorfer Straße hin für das Wohnhaus, welches direkt zur Straße hin ausgerichtet ist, eine Baulinie festgesetzt.

 

Da jedoch die Carportanlage sowie die Stellplätze aus Gründen der Erreichbarkeit sowie der allgemeinen verkehrlichen Belange zur Glandorfer Straße hin ausgerichtet ist, wird die Änderung der Baulinie in eine Baugrenze beantragt. Hierzu sind die Nachbareinvernehmenserklärungen vorgelegt worden.

 

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, bestehen aus städtebaulicher Sicht zur Planung keine grundsätzlichen Bedenken, da sich aufgrund der festgesetzten Baulinie voraussichtlich Schwierigkeiten für neue Nutzungen an der engen „Dorfstraße“ ergeben könnten.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.