-Vereinfachte Änderung für das Grundstück Glandorfer Straße 4-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Ströätken‘ gem. § 13 BauGB wird gem.
der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Seitens des Grundstückseigentümers Glandorfer Straße 4
ist mit Schreiben vom 01.09.2018 für zwei Wohnhäuser in zweigeschossiger
Bauweise mit jeweiliger Carportanlage und Stellplätzen vorgelegt worden.
Nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Ströätken“
ist zur Glandorfer Straße hin für das Wohnhaus, welches direkt zur Straße hin
ausgerichtet ist, eine Baulinie festgesetzt.
Da jedoch die Carportanlage sowie die Stellplätze aus
Gründen der Erreichbarkeit sowie der allgemeinen verkehrlichen Belange zur
Glandorfer Straße hin ausgerichtet ist, wird die Änderung der Baulinie in eine
Baugrenze beantragt. Hierzu sind die Nachbareinvernehmenserklärungen vorgelegt
worden.
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, bestehen aus städtebaulicher Sicht zur Planung keine grundsätzlichen
Bedenken, da sich aufgrund der festgesetzten Baulinie voraussichtlich
Schwierigkeiten für neue Nutzungen an der engen „Dorfstraße“ ergeben könnten.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.