Betreff
Bebauungsplan "Sassenberger Straße" - östliche Erweiterung
-Beschluss über die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Ergänzungsbeschluss-
Vorlage
60/130/2018
Aktenzeichen
60 622-21/48
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage       beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Sassenberger Straße‘ – östliche Erweiterung – wird auf die in der Anlage dargestellten Flächen zur Sassenberger Straße hin ergänzt.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 28.06.2018 –Pkt. 7 d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 –Pkt. 7 d. N.- die östliche Erweiterung des Bebauungsplanes „Sassenberger Straße“ sowie die Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist in der Zeit vom 13.08.2018 bis zum 03.09.2018 –einschließlich- durchgeführt worden.

 

Ergänzend hierzu hat im Sitzungssaal des Rathauses ein Erörterungstermin sowohl zum Bebauungsplan „Sassenberger Straße“ – östliche Erweiterung – als auch zum Bebauungsplan „Vinnenberger Straße“ – westliche Erweiterung – und zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes am 28.08.2018 im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung stattgefunden.

 

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Gesamtfläche des zukünftigen Bebauungsplanes ist es erforderlich die bereits im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan enthaltenen Wohnbauflächen (W) bis zur Sassenberger Straße hin in den Bebauungsplan zu integrieren. Diesbezüglich ist ein Ergänzungsbeschluss erforderlich.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise sowie den Ergänzungsbeschluss ist der Infrastrukturausschuss.