-Beschluss über die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Ergänzungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über
die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage beschlossen.
Der
Bebauungsplan ‚Sassenberger Straße‘ – östliche Erweiterung – wird auf die in
der Anlage dargestellten Flächen zur Sassenberger Straße hin ergänzt.
Das
weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses
vom 28.06.2018 –Pkt. 7 d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
28.06.2018 –Pkt. 7 d. N.- die östliche Erweiterung des Bebauungsplanes „Sassenberger
Straße“ sowie die Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB ist in der Zeit vom 13.08.2018 bis zum 03.09.2018 –einschließlich-
durchgeführt worden.
Ergänzend hierzu hat im Sitzungssaal des Rathauses ein
Erörterungstermin sowohl zum Bebauungsplan „Sassenberger Straße“ – östliche
Erweiterung – als auch zum Bebauungsplan „Vinnenberger Straße“ – westliche
Erweiterung – und zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes am 28.08.2018 im
Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung stattgefunden.
Hinsichtlich der Ausgestaltung der Gesamtfläche des
zukünftigen Bebauungsplanes ist es erforderlich die bereits im
rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan enthaltenen Wohnbauflächen (W) bis zur
Sassenberger Straße hin in den Bebauungsplan zu integrieren. Diesbezüglich ist
ein Ergänzungsbeschluss erforderlich.
Zuständig für die Beschlussfassung über die während
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Anregungen, Bedenken und Hinweise sowie den Ergänzungsbeschluss ist der
Infrastrukturausschuss.