-Beschluss über die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie
in der Anlage beschlossen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses vom 28.06.2018 –Pkt. 6 d. N.- wonach die
Verwaltung beauftragt ist, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
28.06.2018 –Pkt. 6 d. N.- die Erweiterung des Bebauungsplanes „Vinnenberger
Straße“ bis zur Erschließungsanlage „Hoher Kamp“ im Rahmen der bereits im
Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen (W) sowie die Durchführung der
Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB ist in der Zeit vom 13.08.2018 bis zum 03.09.2018 –einschließlich-
durchgeführt worden.
Ergänzend hierzu hat im Sitzungssaal des Rathauses ein
Erörterungstermin sowohl zum Bebauungsplan „Vinnenberger Straße“ – westliche
Erweiterung – als auch zum Bebauungsplan „Sassenberger Straße“ – östliche
Erweiterung – und zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes am 28.08.2018 im
Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung stattgefunden.
Zuständig für die Beschlussfassung über die während
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen, Bedenken und
Hinweise ist der Infrastrukturausschuss.