-Beschluss über die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie
in der Anlage beschlossen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses vom 28.06.2018 –Pkt. 5 d. N.- wonach die
Verwaltung beauftragt ist, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
28.06.2018 –Pkt. 5 d. N.- die Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes
im Rahmen einer 51. Änderung die Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) östlich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sassenberger Straße“ sowie die hiermit
einhergehenden Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB ist in der Zeit vom 13.08.2018 bis zum 03.09.2018 –einschließlich-
durchgeführt worden.
Ergänzend hierzu hat im Sitzungssaal des Rathauses ein
Erörterungstermin sowohl zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zu
den Bebauungsplänen „Vinnenberger Straße“ – westliche Erweiterung – und
„Sassenberger Straße“ – östliche Erweiterung – am 28.08.2018 im Rahmen der
vorgezogenen Bürgerbeteiligung stattgefunden.
Zuständig für die Beschlussfassung über die während
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgetragenen
Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Infrastrukturausschuss.