Betreff
Flächennutzungsplan - 51. Änderung
-Beschluss über die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken-
Vorlage
60/128/2018
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wird wie in der Anlage       beschlossen.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 28.06.2018 –Pkt. 5 d. N.- wonach die Verwaltung beauftragt ist, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 –Pkt. 5 d. N.- die Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes im Rahmen einer 51. Änderung die Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) östlich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sassenberger Straße“ sowie die hiermit einhergehenden Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist in der Zeit vom 13.08.2018 bis zum 03.09.2018 –einschließlich- durchgeführt worden.

 

Ergänzend hierzu hat im Sitzungssaal des Rathauses ein Erörterungstermin sowohl zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zu den Bebauungsplänen „Vinnenberger Straße“ – westliche Erweiterung – und „Sassenberger Straße“ – östliche Erweiterung – am 28.08.2018 im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung stattgefunden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise ist der Infrastrukturausschuss.