Betreff
Besetzung der Ausschüsse
-Antrag der FDP Sassenberg-Füchtorf vom 08.05.2018-
Vorlage
10/462/2018
Aktenzeichen
10 022-30
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Robin Morbach -sachkundiger Bürger- scheidet als stellvertretendes Ausschussmitglied aus dem Infrastrukturausschuss aus.

 

Sven Blüthgen -sachkundiger Bürger- wird als stellvertretendes Ausschussmitglied in den Infrastrukturausschuss gewählt.

 

Die Reihenfolge der Vertreter der FDP wird wie folgt geregelt:

Rolf Dahlhoff -sachkundiger Bürger-

Dennis Wermeyer -sachkundiger Bürger-

Sven Blüthgen -sachkundiger Bürger-

 

Berit Seidel -sachkundige Bürgerin- scheidet als stellvertretendes Ausschussmitglied aus dem Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss aus.

 

Luca Schimweg -sachkundiger Bürger- wird als stellvertretendes Ausschussmitglied in den Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss gewählt.

 

Die Reihenfolge der Vertreter der FDP wird wie folgt festgelegt:

 

Luca Schimweg -sachkundiger Bürger-

Ulrich Grimm -sachkundiger Bürger-

Sandra Niemerg -sachkundige Bürgerin-.“


Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben beantragt die FDP die Umbesetzung nachfolgender Ausschüsse:

 

Infrastrukturausschuss:

 

als stellvertretendes Ausschussmitglied scheidet aus:

Robin Morbach -sachkundiger Bürger-

 

als neues stellvertretendes Ausschussmitglied wird gewählt:

Sven Blüthgen -sachkundiger Bürger-

 

Die Reihenfolge der Vertretung soll wie folgt festgelegt werden:

Rolf Dahlhoff -sachkundiger Bürger-

Dennis Wermeyer -sachkundiger Bürger-

Sven Blüthgen -sachkundiger Bürger-

 

Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss:

 

als stellvertretendes Ausschussmitglied scheidet aus:

Berit Seidel -sachkundige Bürgerin-

 

zum neuen stellvertretenden Ausschussmitglied wird gewählt:

Luca Schimweg -sachkundiger Bürger-

 

Die Reihenfolge der Vertretung soll wie folgt festgelegt werden:

Luca Schimweg -sachkundiger Bürger-

Ulrich Grimm -sachkundiger Bürger-

Sandra Niemerg -sachkundige Bürgerin-

 

Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion, welche die bisherigen Mitglieder bei ihrer Wahl angehörten, einen Nachfolger.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.